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Beratung durch Rechtsanwalt und Strafverteidiger gegen Bitcoins


sartorius

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Gast terrorfreak

Zuerst möchte ich vorausschicken, dass ich bar jeder juristischen Kenntnis bin, aber in http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4schegesetz#Methoden_zur_Bek.C3.A4mpfung_der_Geldw.C3.A4sche findet sich folgender Passus:

 

Dafür dient das „Know Your Customer“-Prinzip (KYC). Banken, Versicherungen, Anwälte etc. sind verpflichtet, ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren (zum Verfahren siehe: Legitimationsprüfung) und die wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen.

 

Allerdings verneint http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/verhaltensempfehlung_gwg-c261stgb.pdf bei reiner Beratung die Identifizierungspflicht.

 

Wie begeistert ist das Finanzamt, wenn die Zahlung durch die Anonymität quasi aus dem Nirgendwo kommt?

Bearbeitet von terrorfreak
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