sartorius Geschrieben 3. November 2013 Teilen Geschrieben 3. November 2013 (bearbeitet) Rechtsanwalt und Strafverteidiger bezahlen mit Bitcoins.Mehr dazu: https://www.anwalt-wst.deIch bin offen für Meinungen.mfg Bearbeitet 16. Juli 2015 von sartorius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast terrorfreak Geschrieben 3. November 2013 Teilen Geschrieben 3. November 2013 (bearbeitet) Zuerst möchte ich vorausschicken, dass ich bar jeder juristischen Kenntnis bin, aber in http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4schegesetz#Methoden_zur_Bek.C3.A4mpfung_der_Geldw.C3.A4sche findet sich folgender Passus: Dafür dient das „Know Your Customer“-Prinzip (KYC). Banken, Versicherungen, Anwälte etc. sind verpflichtet, ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren (zum Verfahren siehe: Legitimationsprüfung) und die wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen. Allerdings verneint http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/verhaltensempfehlung_gwg-c261stgb.pdf bei reiner Beratung die Identifizierungspflicht. Wie begeistert ist das Finanzamt, wenn die Zahlung durch die Anonymität quasi aus dem Nirgendwo kommt? Bearbeitet 14. November 2013 von terrorfreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sartorius Geschrieben 3. November 2013 Autor Teilen Geschrieben 3. November 2013 (bearbeitet) Dem Finanzamt gegenüber gebe ich die Identität der Mandanten ohnehin nie bekannt. Bearbeitet 8. November 2013 von sartorius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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