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Trading-Gewinnermittlung für die Steuer - softwaregestützt


YetAnotherBTCGeek

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super software. Kleine Kritik die auch schon in einem anderen Forum geäußert wurde.

Du gehst in deiner Software davon aus das Steuer erst anfällt wenn die Coins gegen Euro getauscht werden. Das ist aber grundsätzlich falsch. Steuer fällt an bei jedem trade zwischen coins wo kurgewinn gemacht wurde. Egal ob du dir das auszahlen lässt oder nicht. Das ist in deiner Software nicht drin.

Für die vielen leute die viel bitcoin und altcoins traden zeigt deine software also immer ein gewinn von 0€ an obwohl sie teilweise mehrere tausend € gewinn gemacht haben durch die altcoin trades. Das ist ganz schön gefährlich.

Wundert mich das das in deiner software immer noch falsch ist. Aber wenn das drinne ist wäre deine software perfekt :) Würde sogar bisschen was spenden.

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vor 14 Minuten schrieb lonelyguy:

super software. Kleine Kritik die auch schon in einem anderen Forum geäußert wurde.

Du gehst in deiner Software davon aus das Steuer erst anfällt wenn die Coins gegen Euro getauscht werden. Das ist aber grundsätzlich falsch. Steuer fällt an bei jedem trade zwischen coins wo kurgewinn gemacht wurde. Egal ob du dir das auszahlen lässt oder nicht. Das ist in deiner Software nicht drin.

Für die vielen leute die viel bitcoin und altcoins traden zeigt deine software also immer ein gewinn von 0€ an obwohl sie teilweise mehrere tausend € gewinn gemacht haben durch die altcoin trades. Das ist ganz schön gefährlich.

Wundert mich das das in deiner software immer noch falsch ist. Aber wenn das drinne ist wäre deine software perfekt :) Würde sogar bisschen was spenden.

Danke dir für die konstruktive Rückmeldung! Woher hast du denn die Information, dass es grundsätzlich falsch sei, wenn man einen Gewinn erst dann als realisiert betrachtet, wenn man seine Coins gegen Fiat-Währungen (USD/EUR) verkauft? Aus meiner persönlichen Erfahrung mit dem FA ist das unproblematisch (wobei ich - zugegebenermaßen - auch kein Power-Trader bin).

Wenn man wirklich anfängt, bei jedem Trade Coins gegen Coins einen realisierten Gewinn/Verlust zu berechnen, hat man das ganz praktische Problem, dass man für jede Cryptowährung den aktuellen EUR/USD-Kurs nachhalten müsste. Für die Gängigsten mag das noch gehen, aber für alle x-hundert Coins? Und welcher Finanzbeamte soll das bitteschön kontrollieren?!

Aber ich bin kein Steuerfachmann! Wenn du also nachvollziehbare Quellen für diese Sichtweise hast, schaue ich mir das gerne an!

 

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Mir ist es für heute schon zu spät diesbezüglich Links rauszusuchen und im Endeffekt zählt sowieso nur was das jeweilige Finanzamt sagt, aber das mit GuV Rechnung pro Trade (egal ob gegen Fiat oder andere Crypto-Währung) stimmt schon.

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vor 56 Minuten schrieb YetAnotherBTCGeek:

Danke dir für die konstruktive Rückmeldung! Woher hast du denn die Information, dass es grundsätzlich falsch sei, wenn man einen Gewinn erst dann als realisiert betrachtet, wenn man seine Coins gegen Fiat-Währungen (USD/EUR) verkauft? Aus meiner persönlichen Erfahrung mit dem FA ist das unproblematisch (wobei ich - zugegebenermaßen - auch kein Power-Trader bin).

Wenn man wirklich anfängt, bei jedem Trade Coins gegen Coins einen realisierten Gewinn/Verlust zu berechnen, hat man das ganz praktische Problem, dass man für jede Cryptowährung den aktuellen EUR/USD-Kurs nachhalten müsste. Für die Gängigsten mag das noch gehen, aber für alle x-hundert Coins? Und welcher Finanzbeamte soll das bitteschön kontrollieren?!

Aber ich bin kein Steuerfachmann! Wenn du also nachvollziehbare Quellen für diese Sichtweise hast, schaue ich mir das gerne an!

 

in dem anderen großen forum hatte das ja auch jemand erwähnt, da ist mir das dann auch aufgefallen.

Aber die information hab ich mir natürlich auch nur angelesen und hatte selbst noch keine erfahrung. Aber eigentlich liest man überall das ein tausch coin for coin schon steuerpflichtig ist. In foren, steuerberatungswebsites usw. Gibt sicher finanzämter die von dem ganzen  kram null ahnung haben und das auch so aktzeptieren aber drauf verlassen sollte man sich nicht das deine software da nach der richtige methode arbeitet.

Natürlich ist klar das du null garantie gibst und deine software ja auch nur ne kleine hilfe ist. Aber die chance ist halt schon recht groß das deine software nach der falschen methode arbeitet. Und das ist ein bisschen bedänklich.

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Hm, dann werde ich mich die Tage mal etwas genauer mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht mache ich die Berechnungsmethode im CT dann wählbar: entweder es werden nur Verkäufe gegen Fiat als steuerrelevant betrachtet (so wie es jetzt ist) oder jeder Verkauf wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Auf die Höhe des Gewinns/Verlust hat das übrigens keinen Einfluss; sehr wohl aber auf den Zeitpunkt der Steuerlast.

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vor 12 Minuten schrieb YetAnotherBTCGeek:

Hm, dann werde ich mich die Tage mal etwas genauer mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht mache ich die Berechnungsmethode im CT dann wählbar: entweder es werden nur Verkäufe gegen Fiat als steuerrelevant betrachtet (so wie es jetzt ist) oder jeder Verkauf wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Auf die Höhe des Gewinns/Verlust hat das übrigens keinen Einfluss; sehr wohl aber auf den Zeitpunkt der Steuerlast.

 

Naja es ist ja schon möglich erstmal schön viel gewinn zu machen durchs traden, dann alles 1 jahr liegen lassen und schon ist man steuerfrei. (Nach deiner Methode)

Nach der wohl richtigen Methode bekommt man die coins halt nicht mehr steuerfrei. Nicht in 1 jahr und auch nicht in 15. Weil die steuer ja schon angefallen ist.

Von daher hat das schon ziemlichen Einfluss.

 

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Das sind nicht die Coins, sondern jeder Coin ist für sich ein eigenes Warengut.
Wenn du Warengüter gegeneinander tauschst und dabei die Haltedauer von einem Jahr unterschreitest fällt für den zu ermittelnden Gewinn Einkommenssteuer an.
So ist die Rechtslage.

 

Ein Ansatz deine Betrachtungsweise zu begründen, wäre: die Coins als "Spielgeld" zu betrachten.

Du zahlst einen Betrag X in eine Spielbörse ein, und an Tag Y zahlst du dir was aus. Alles was aus der Spielgeldbörse rauskommt ohne das du es reingesteckt hast, muss als Gewinn versteuert werden. Haltedauern gibt es nicht, erst wenn der BTC die Börse verlässt und in deinem Hardwallet landet, beginnt die Haltedauer.

Das ist aber nur ein Ansatz den man juristisch in Betracht ziehen könnte um die Abrechnung zu begründen, habe keinen Präzidenzfall.

vor 2 Stunden schrieb YetAnotherBTCGeek:

Hm, dann werde ich mich die Tage mal etwas genauer mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht mache ich die Berechnungsmethode im CT dann wählbar: entweder es werden nur Verkäufe gegen Fiat als steuerrelevant betrachtet (so wie es jetzt ist) oder jeder Verkauf wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Auf die Höhe des Gewinns/Verlust hat das übrigens keinen Einfluss; sehr wohl aber auf den Zeitpunkt der Steuerlast.

Am besten FIFO und LIFO anbieten ;) Tolle Arbeit bisher

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vor 9 Stunden schrieb lonelyguy:

 

Naja es ist ja schon möglich erstmal schön viel gewinn zu machen durchs traden, dann alles 1 jahr liegen lassen und schon ist man steuerfrei. (Nach deiner Methode)

Nach der wohl richtigen Methode bekommt man die coins halt nicht mehr steuerfrei. Nicht in 1 jahr und auch nicht in 15. Weil die steuer ja schon angefallen ist.

Von daher hat das schon ziemlichen Einfluss.

 

Das ist ein Missverständnis. Die Berechnungsmethode im CoinTracer kalkuliert das "Alter" der jeweils gekauften Coins korrekt. Beispiel: Man verkauft am 01.12.2017 BTC 1 und erhält 160 LTC. Als Kaufdatum der LTC wird dann korrekterweise der 01.12.2017 angenommen (BTC sind dann keine mehr vorhanden). Verkauft man diese 160 LTC dann einen Monat später am 01.01.2018 und erhält 1 BTC, dann gilt als Anschaffungsdatum dieses BTC der 01.01.2018. Es ist nicht so, dass beim ersten Trade 1 BTC -> 160 LTC die LTC das Anschaffungsdatum der BTC übernehmen würden. Das wäre in der Tat nicht korrekt.

Das einzige, was der CT aktuell nicht macht, ist zum Zeitpunkt 01.12.2017 ein privates Veräußerungsgeschäft aufzulisten. In der jetzigen Version wird das erst dann angegeben, wenn Coins gegen Fiat verkauft werden. Aber wie gesagt - ich kann die Gegenargumente gegen diese Vorgehensweise nachvollziehen und werde mich in den nächsten Tagen mal genauer damit beschäftigen.

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vor 7 Minuten schrieb YetAnotherBTCGeek:

Das ist ein Missverständnis. Die Berechnungsmethode im CoinTracer kalkuliert das "Alter" der jeweils gekauften Coins korrekt. Beispiel: Man verkauft am 01.12.2017 BTC 1 und erhält 160 LTC. Als Kaufdatum der LTC wird dann korrekterweise der 01.12.2017 angenommen (BTC sind dann keine mehr vorhanden). Verkauft man diese 160 LTC dann einen Monat später am 01.01.2018 und erhält 1 BTC, dann gilt als Anschaffungsdatum dieses BTC der 01.01.2018. Es ist nicht so, dass beim ersten Trade 1 BTC -> 160 LTC die LTC das Anschaffungsdatum der BTC übernehmen würden. Das wäre in der Tat nicht korrekt.

Das einzige, was der CT aktuell nicht macht, ist zum Zeitpunkt 01.12.2017 ein privates Veräußerungsgeschäft aufzulisten. In der jetzigen Version wird das erst dann angegeben, wenn Coins gegen Fiat verkauft werden. Aber wie gesagt - ich kann die Gegenargumente gegen diese Vorgehensweise nachvollziehen und werde mich in den nächsten Tagen mal genauer damit beschäftigen.

hmm muss gestehen das ich da jetzt nicht so ganz so durchblicke wo das ein widerspruch zu meiner darstellung ist.

Aber halt uns auf jedenfall auf dem laufenden ob da ein update kommt bald.

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Hallo,

ich benutze CoinTracer mit Begeisterung! Eine manuelle Berechnung mit Excel wäre ja kaum noch möglich.

Nun habe ich jedoch ein Problem mit dem Bitfinex-Import. Ich habe BTC aus meinem Wallet zu Bitfinex überwiesen und dafür IOTA gekauft. Nun habe ich die beiden relevanten CSV-Dateien importiert. Leider ist das Ergebnis sehr ernüchternd. Der BTC-Bestand entspricht trotz Umtausch dem Anfangsbestand, der IOTA-Bestand etwa nur 1/4 des tatsächlichen Bestands und die Aufwände sind sogar als Bitcoin Gold ausgewiesen. Zur Fehleranalyse habe ich eine leere Datenbank benutzt. Daher die Frage, ist CT überhaupt in der Lage so einen Geschäftsvorfall zu verarbeiten?

 

P.S. Bezüglich der oben geführten Diskussion bin ich auch der Meinung, dass EK-Steuer erst bei der Veräußerung in FIAT anfällt. Dabei sind Aufwände gewinnmindernd anzusetzen. Alles andere wäre mir neu.

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vor 2 Stunden schrieb AlexFfm:

Hallo,

ich benutze CoinTracer mit Begeisterung! Eine manuelle Berechnung mit Excel wäre ja kaum noch möglich.

Nun habe ich jedoch ein Problem mit dem Bitfinex-Import. Ich habe BTC aus meinem Wallet zu Bitfinex überwiesen und dafür IOTA gekauft. Nun habe ich die beiden relevanten CSV-Dateien importiert. Leider ist das Ergebnis sehr ernüchternd. Der BTC-Bestand entspricht trotz Umtausch dem Anfangsbestand, der IOTA-Bestand etwa nur 1/4 des tatsächlichen Bestands und die Aufwände sind sogar als Bitcoin Gold ausgewiesen. Zur Fehleranalyse habe ich eine leere Datenbank benutzt. Daher die Frage, ist CT überhaupt in der Lage so einen Geschäftsvorfall zu verarbeiten?

 

P.S. Bezüglich der oben geführten Diskussion bin ich auch der Meinung, dass EK-Steuer erst bei der Veräußerung in FIAT anfällt. Dabei sind Aufwände gewinnmindernd anzusetzen. Alles andere wäre mir neu.

Hallo AlexFM,

der Bitfinex-Import funktioniert in der aktuellen Version nicht ganz sauber - insb. nicht mit (Mega)IOTA. Ist in der neuen Version, die ich morgen live stellen will, behoben.

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Am 8.12.2017 um 23:39 schrieb YetAnotherBTCGeek:

...

Wenn man wirklich anfängt, bei jedem Trade Coins gegen Coins einen realisierten Gewinn/Verlust zu berechnen, hat man das ganz praktische Problem, dass man für jede Cryptowährung den aktuellen EUR/USD-Kurs nachhalten müsste. Für die Gängigsten mag das noch gehen, aber für alle x-hundert Coins? Und welcher Finanzbeamte soll das bitteschön kontrollieren?!

...

 

Hallo YetAnotherBTCGeeek,

ich versuche mir gerade eine Excel-Lösung zu basteln, dabei habe ich für das obige Problem den BTC/EUR Kurs für jeden Tag zum Umrechnen genutzt.

Beispiel:

am 1.8.17 Kauf von 100 NXT für 0,1 BTC;
am 1.8.17: 1 BTC kostet 2000 Euro (Datenquelle: https://www.quandl.com/data/BCHARTS/BTCDEEUR-Bitcoin-Markets-btcdeEUR )
=> damit hat der Kauf einen Wert von 200 Euro

Falls es nun mehrere Währungen/Coins gibt, die man zum Kaufen von Altcoins nutzt. Müsste man natürlich zusätzliche Wechselkurse vorhalten, bsp. ETH/EUR. Zudem tritt dabei noch das Problem von Tagesschwankungen auf, hier habe ich mich für Tagesendkurse entschieden.

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Am 9.12.2017 um 12:27 schrieb AlexFfm:

P.S. Bezüglich der oben geführten Diskussion bin ich auch der Meinung, dass EK-Steuer erst bei der Veräußerung in FIAT anfällt. Dabei sind Aufwände gewinnmindernd anzusetzen. Alles andere wäre mir neu.

Hallo zusammen,

nun möchte ich mich auch mal kurz einklinken :-)

Es ist leider nicht so, dass erst der "Rücktausch" einer Kryptowährung in eine FIAT Währung als steuerlich relevanter Vorgang in Form einer Anschaffung mit anschließender Veräußerung darstellt. Auch der Tausch von Kryptowährung untereinander ist ein steuerlich relevanter Vorgang und gilt nach §23 Einkommenssteuergesetz als private Veräußerung.

Dementsprechend ist es leider korrekt, dass auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander genaustens dokumentiert und in EURO gegengerechnet werden muss. Das macht es ja so wahnsinnig kompliziert.

Hier mal entsprechender Input:

§23 Einkommenssteuergesetz

Bundesamt für Finanzen - steuerliche Behandlung von Kryptowährung

Bitcoin und Steuern

Wichtig ist hier der folgende Passus:

Zitat

Kryptowährungen im Privatvermögen

Ertragsteuerliche Behandlung

Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden. Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Kryptowährungen Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5%. Werden die Einkünfte aus der Veräußerung von Bitcoins unter § 27 Abs. 3 EStG subsumiert, kommen die Bestimmungen des § 27a Abs. 4 EStG zur Anwendung, wonach der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen ist.  

Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). 

Winheller sind z.B. top Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf die versteuerung von Kryptowährung, Mining und Initial Coin Offering spezialisiert sind.

Die sind allerdings bestimmt auch recht teuer ;-)

Ich möchte keine Fremdwerbung machen oder so und ich danke dir auch herzlich für diene wundervolle Arbeit Yetanother, aber ich benutze Cointracking, da hier alle historischen Kursdaten für über 5000 Coins hinterlegt sind, wo jeder einzelne Trade (auch Kryptos untereinander) in Euro umgerechnet wird. Das kann man als gute Grundlage für die Gewinnermittlung nutzen um es bei der Steuer anzugeben. Man kann sich dort auch direkt einen Steuerreport ausgeben lassen, wo alle Trades aufgeführt sind, mit dem zum Trade-Zeitpunkt gültigen Euro Wert.

Ich hoffe mein Input schafft etwas Klarheit :-)

MfG

Kryptoboy

 

 

Bearbeitet von kryptoboy86
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Danke dir sehr für die Hinweise und insb. den Verweis auf das BAmF-Statement zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen! (Manchmal fragt man sich ja, warum man nicht schon früher über so offensichtliche Quellen gestolpert ist... ;-)

Man kann also festhalten, dass im CoinTracer die steuerliche saubere Behandlung von Verkäufen/Käufen Coins gegen Coins nachgezogen werden muss. Das ist glücklicherweise mit (hoffentlich) überschaubarem Aufwand machbar, denn alle anderen beschriebenen Aspekte wie das saubere Dokumentieren, aus welchen Quellen welche veräußerten Coins stammen, passieren Stand heute schon "unter der Haube" (und wird im Gewinnbericht ja auch ausgegeben - aber auch das könnte ich bei Gelegenheit mal etwas erweitern).

Was deinen Hinweis auf Cointracking angeht: das sehe ich sehr entspannt. B)    Der CoinTracer ist ein  privates Projekt ohne Gewinnerzielungsabsicht und versteht sich nicht als Konkurrenz. ;)

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vor 6 Minuten schrieb plangin:

... und dafür sind wir dir dankbar!

 

Hast du ne Idee, wann du die Version mit dem IOTA-Import auf Bitfinex veröffentlichen wirst?

Grüße

Die Version mit dem korrigierten Import müsste am Freitag live gehen. (Da wird die Sache mit dem Traden Coins gegen Coins aber noch nicht enthalten sein.)

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vor 3 Stunden schrieb kryptoboy86:

 

Hallo zusammen,

nun möchte ich mich auch mal kurz einklinken :-)

Es ist leider nicht so, dass erst der "Rücktausch" einer Kryptowährung in eine FIAT Währung als steuerlich relevanter Vorgang in Form einer Anschaffung mit anschließender Veräußerung darstellt. Auch der Tausch von Kryptowährung untereinander ist ein steuerlich relevanter Vorgang und gilt nach §23 Einkommenssteuergesetz als private Veräußerung.

Dementsprechend ist es leider korrekt, dass auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander genaustens dokumentiert und in EURO gegengerechnet werden muss. Das macht es ja so wahnsinnig kompliziert.  

 

Danke für diese Information. Dann wird man hoffentlich die Verluste beim Tausch von Kryptowährungen untereinander von den Gewinnen beim Rücktausch in FIAT abziehen können. Das würde mir momentan sehr entgegenkommen :-)

Bearbeitet von AlexFfm
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vor 16 Stunden schrieb AlexFfm:

Danke für diese Information. Dann wird man hoffentlich die Verluste beim Tausch von Kryptowährungen untereinander von den Gewinnen beim Rücktausch in FIAT abziehen können. Das würde mir momentan sehr entgegenkommen :-)

Ja das ist halt so.. du machst ne G/V Rechnung und musst den Gewinn dann in Anlage "SO" in der Steuererklärung angeben.

Aber es ist schon sehr schwer mit der Dokumentation.. ich weiß ehrlich gesagt noch nicht wie Cointracer arbeitet, aber werde es bald mal testen :-)

Stelle mir es halt schwer vor irgendwie alle historischen kurse nachzuhalten ohne Cointracking.

Wenn ich € in BTC oder Etherum eintausche, dann ist es ja recht einfach.
Wenn ich aber mein Ethereum in IOTA eintausche, wirds schon schwer. Um den gewinn daraus zu ermitteln müsste ich:

den zum Trade Zeitpunkt gültigen Ethereum Kurs in Euro Umrechnen und den zum Tradezeitpunkt gültigen IOTA Kurs in Euro Rechnen.
Wenn du jetzt (als Beispiel): 0,05 Ethereum gegen 20 IOTA eintauscht dann ergibt sich daraus ja ein "Gewinn" oder Verlust.
0,05 Etherum sind zu dem Zeitpunkt vielleicht 50€ Wert, 20 IOTA sind zu dem Zeitpunkt 70€ Wert. D.h. du hast 20€ Gewinn gemacht, was du bei der Steuer angeben musst.

Und so verhält es sich ja leider mit jedem einzelnen Trade. Ich weiß nicht wie Cointracer arbeitet, aber hat das tool alle historischen Kursdaten der einzelnen Kryptowährungen drin?

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Gibt es eigentlich eine preiswerte Alternative zu Cointracking?

Finde es schade, das die schon nicht ganz günstige Pro Version auf 3500 Trades limitiert ist. Und über 4000 Euro für die unlimited Version zu bezahlen bin ich nicht bereit!

 

Hat vielleicht einer eine tolle Excel erstellt mit der er arbeitet? Wo man den aktuellen Kurs, Kaufpreis etc. eingeben kann?

 

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vor 16 Minuten schrieb Maurice95:

Und über 4000 Euro für die unlimited Version zu bezahlen bin ich nicht bereit!

Musst ja nun nicht die Lebenslange Version kaufen.

Die 1-Jahres-Version kostet ca. 300 Euro.

vor 17 Minuten schrieb Maurice95:

Hat vielleicht einer eine tolle Excel erstellt mit der er arbeitet? Wo man den aktuellen Kurs, Kaufpreis etc. eingeben kann?

Du hast ueber 3.500 Trades und sicher einen Gewinn von mehr als 300 Euro und willst dann eine Gratis-Loesung zur Steuerermittlung haben, die womoeglich auch noch einen eMail-Support bietet?

Ernsthaft?

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vor 6 Minuten schrieb Jokin:

Musst ja nun nicht die Lebenslange Version kaufen.

Die 1-Jahres-Version kostet ca. 300 Euro.

Du hast ueber 3.500 Trades und sicher einen Gewinn von mehr als 300 Euro und willst dann eine Gratis-Loesung zur Steuerermittlung haben, die womoeglich auch noch einen eMail-Support bietet?

Ernsthaft?

Nein, habe erst an die 80 Trades, bin aber auch erst einen Monat dabei.... Die ultimate Version würde mal eben 60% meines Gewinns fressen. Aber hast Recht, denke ich kaufe mir die Pro Version

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vor 9 Stunden schrieb kryptoboy86:

Wenn ich € in BTC oder Etherum eintausche, dann ist es ja recht einfach.
Wenn ich aber mein Ethereum in IOTA eintausche, wirds schon schwer. Um den gewinn daraus zu ermitteln müsste ich:
den zum Trade Zeitpunkt gültigen Ethereum Kurs in Euro Umrechnen und den zum Tradezeitpunkt gültigen IOTA Kurs in Euro Rechnen.
Wenn du jetzt (als Beispiel): 0,05 Ethereum gegen 20 IOTA eintauscht dann ergibt sich daraus ja ein "Gewinn" oder Verlust.

Bis hierhin kann ich dir folgen. Dein nächster Satz ist meiner Ansicht nach nicht ganz korrekt:

vor 9 Stunden schrieb kryptoboy86:

0,05 Etherum sind zu dem Zeitpunkt vielleicht 50€ Wert, 20 IOTA sind zu dem Zeitpunkt 70€ Wert. D.h. du hast 20€ Gewinn gemacht, was du bei der Steuer angeben musst.

Wenn du 0,05 ETH gegen 20 (M)IOTA eintauschst, dann handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft von ETH. Steuerlich relevant ist jetzt lt. BAmF die Differenz zwischen Ankaufspreis dieser 0,05 ETH und dem Verkaufswert. Wenn diese 0,05 ETH zum Zeitpunkt des Kaufs sagen wir mal 20 € wert waren (wird anhand des Bitcoin-Kurses beim 1. Tausch BTC <> ETH ermittelt) und beim Tausch gegen IOTA 50 € (hier ist nur der Kurs von ETH relevant, nicht der IOTA-Kurs), dann hast du in diesem Augenblick einen Gewinn von 50 - 20 = 30 € zu versteuern. Diese 30 € sind dann auch der Einkaufspreis der IOTA (völlig unabhängig vom gegenwärtigen IOTA-Kurs). Erst beim Tausch von IOTA gegen irgendwas spielt der IOTA-Kurs in der steuerlichen Betrachtung eine Rolle.

Wie komme ich darauf? Das Bundesamt für Finanzen schreibt relativ eindeutig: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html#heading_Kryptowaehrungen_im_Privatvermoegen

Zitat

Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG).

So würde ich jetzt zumindest versuchen, das in den CoinTracer einzubauen.

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vor 28 Minuten schrieb Crusader123:

Hallo, kann man die Account Upgrades von cointracking auch von der Steuer Absetzen (Analog Steuer-Software, Steuerberater)? 

Klar, das sind steuermindernde Ausgaben.

Ebenso wie Deine Internetkosten und Deine Handyrechnung

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vor 9 Stunden schrieb YetAnotherBTCGeek:

Wenn du 0,05 ETH gegen 20 (M)IOTA eintauschst, dann handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft von ETH. Steuerlich relevant ist jetzt lt. BAmF die Differenz zwischen Ankaufspreis dieser 0,05 ETH und dem Verkaufswert. Wenn diese 0,05 ETH zum Zeitpunkt des Kaufs sagen wir mal 20 € wert waren (wird anhand des Bitcoin-Kurses beim 1. Tausch BTC <> ETH ermittelt) und beim Tausch gegen IOTA 50 € (hier ist nur der Kurs von ETH relevant, nicht der IOTA-Kurs), dann hast du in diesem Augenblick einen Gewinn von 50 - 20 = 30 € zu versteuern. Diese 30 € sind dann auch der Einkaufspreis der IOTA (völlig unabhängig vom gegenwärtigen IOTA-Kurs). Erst beim Tausch von IOTA gegen irgendwas spielt der IOTA-Kurs in der steuerlichen Betrachtung eine Rolle.

Wie komme ich darauf? Das Bundesamt für Finanzen schreibt relativ eindeutig: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html#heading_Kryptowaehrungen_im_Privatvermoegen

Da magst du ggf. sogar Recht haben :-)

Macht es allerdings auch nicht deutlich leichter, dass Ganze zu ermitteln ;-)

Wichtig war mir auch in erster Linie, überhaupt aufzuklären, dass auch der Tausch von Kryptos untereinander ein steuerlich relevanter Vorgang ist und nicht erst der Rücktausch einer Krypto in eine FIAT.

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