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Bitcoin Steuern Frage


christ1309

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich wollte ein paar BTCs auzahlen und habe jetzt ein paar Fragen:

 

1) Ab welchem Betrag, muss die Bank das Ganze an das FInanzamt melden?

2) Wie hoch und wie oft im Monat darf ich maximal auf mein Bankkonto buchen, damit die Bank dies nicht an das Finanzamt meldet?

3) Was ist wenn ich die Bitcoins per Bargeld gekauft habe und sie dann weiterverkaufe? Wie will das Finanzamt wissen ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe

4) Was wäre wenn Punkt 3 mir das Finazamt nicht abkaufen würde und ich stattdessen sage, dass ich private Artikel verkauft habe und dafür BTCs erhalten habe?

 

Was für Tipps könnt ihr mir noch geben?

 

gruß

 

christ1309

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Ich will keine Steuern hinziehen, sehe aber nicht ein 25% von meinen Coins ans Finanzamt abzugeben, da ich sowieso so gut wie keinen Gewinn gemacht habe.

Deswegen habe ich gedacht ich zahle sie langsam aufs Bankkonto aus. Betrag ist unter 10.000 €. Habe zum Teil Coins durch Bargeld erworben. Was mache ich jetzt am besten um am Ende nicht noch Verlust zu machen?

Bearbeitet von christ1309
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Ich will keine Steuern hinziehen, sehe aber nicht ein 25% von meinen Coins ans Finanzamt abzugeben, da ich sowieso so gut wie keinen Gewinn gemacht habe.

Deswegen habe ich gedacht ich zahle sie langsam aufs Bankkonto aus. Betrag ist unter 10.000 €. Habe zum Teil Coins durch Bargeld erworben. Was mache ich jetzt am besten um am Ende nicht noch Verlust zu machen?

 

wenn man nichts verdient, muss man auch nichts verteuern.

 

Ich mache es so, dass ich meine Bitcoins mindest 12 Monate liegen lasse, bevor ich sie bewege (evtl. verkaufe). So kann ich die 12 Monatsfrist im Zweifel mit Leichtigkeit nachweisen.

 

Ich habe dazu viele Adressen auf denen ich jeweils einen Teil meiner Bitcoins lagere...

 

Aber im Moment kaufe ich nur und verkaufe gar nicht. Ist also simpel....

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hier, lies dir erstmal durch, wie das mit den Steuern überhaupt funktioniert, ich hab nämlich das Gefühl, dass du das garnicht weißt (oder 25%entsprechen zufällig deinem einkommenssteuersatz)

http://bitcoinage.de/index.php/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/

Bearbeitet von Serpens66
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Hallo,

 

ich wollte ein paar BTCs auzahlen und habe jetzt ein paar Fragen:

 

1) Ab welchem Betrag, muss die Bank das Ganze an das FInanzamt melden?

2) Wie hoch und wie oft im Monat darf ich maximal auf mein Bankkonto buchen, damit die Bank dies nicht an das Finanzamt meldet?

3) Was ist wenn ich die Bitcoins per Bargeld gekauft habe und sie dann weiterverkaufe? Wie will das Finanzamt wissen ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe

4) Was wäre wenn Punkt 3 mir das Finazamt nicht abkaufen würde und ich stattdessen sage, dass ich private Artikel verkauft habe und dafür BTCs erhalten habe?

 

Was für Tipps könnt ihr mir noch geben?

 

gruß

 

christ1309

 

Der einzig korrekte Weg ist, Gewinne durch den Verkauf von Bitcoin in der Steuererklärung anzugeben. Bitcoins, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind von der Steuer befreit. Natürlich musst du im Zweifelsfall nachweisen können, wie lange du die Bitcoins besessen hast.

 

Aufgrund deiner Art der Fragstellung vermute ich aber ganz stark, dass du einfach einen Weg suchst, Steuern zu hinterziehen. Dass du dies so plump hier im Forum machst, lässt für mich nur den Schluss zu, dass du - mangels Intellekt - jede Form von Hinterziehung mal besser bleiben lassen solltest, denn du bist garantiert nicht cleverer als ein Sachbearbeiter im Finanzamt.

 

Und "dass du nicht einsiehst", Steuern zu zahlen, ist ja mal ein ganz tolles Argument.

Bearbeitet von iflash
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Und "dass du nicht einsiehst", Steuern zu zahlen, ist ja mal ein ganz tolles Argument.

Nicht immer gleich als Steuerbetrüger beschimpfen ;)

da fehlt "da ich sowieso so gut wie keinen Gewinn gemacht habe."

das ist schon sehr wichtig. Denn das heißt für mich, dass er das Steuersystem nicht verstanden hat und denkt er muss auf seinen Umsatz oderso steuern zahlen. Denn wenn er nur wenig Gewinn hat, fallen auch die Steuern zwischen 0 (falls weniger Gewinn als 600€ im Jahr) und wenig aus.

Deswegen mein Link, wo erklärt wird, wie das mit der Steuer gemacht wird ;)

  • Love it 1
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Der einzig korrekte Weg ist, Gewinne durch den Verkauf von Bitcoin in der Steuererklärung anzugeben. Bitcoins, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind von der Steuer befreit. Natürlich musst du im Zweifelsfall nachweisen können, wie lange du die Bitcoins besessen hast.

 

Aufgrund deiner Art der Fragstellung vermute ich aber ganz stark, dass du einfach einen Weg suchst, Steuern zu hinterziehen. Dass du dies so plump hier im Forum machst, lässt für mich nur den Schluss zu, dass du - mangels Intellekt - jede Form von Hinterziehung mal besser bleiben lassen solltest, denn du bist garantiert nicht cleverer als ein Sachbearbeiter im Finanzamt.

 

Und "dass du nicht einsiehst", Steuern zu zahlen, ist ja mal ein ganz tolles Argument.

 

Ich sehe du reagierst ganz schön heftig, bist du vielleicht so sauer , weil du denkst das jeder der Steuerfragen hat dich auf diese indirekte Art betrügt ?

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Ich sehe du reagierst ganz schön heftig, bist du vielleicht so sauer , weil du denkst das jeder der Steuerfragen hat dich auf diese indirekte Art betrügt ?

 

Wenn einer schreibt ...

 

"Ab welchem Betrag, muss die Bank das Ganze an das FInanzamt melden?"

"Was ist wenn ich die Bitcoins per Bargeld gekauft habe und sie dann weiterverkaufe? Wie will das Finanzamt wissen ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe"

 

... dann ist doch der Fall völlig klar: Der will wissen, ob und wann er Gefahr läuft, dass ihm das Finanzamt draufkommt, wenn er seine Gewinne mit Bitcoin nicht meldet. Und das ist in meinen Augen einfach völlig inakzeptabel.

 

Ja, auch deshalb, weil die Gemeinschaft für die Steuersünder letztendlich aufkommt.

Bearbeitet von iflash
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  • 2 Monate später...

lag der nicht mal bei 801 ?

 

http://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

Die Freigrenze bei sog. "privaten Veräußerungsgeschäften" liegt bei unter 600 €, d.h. wenn man darüber kommt, versteuert man den gesamten Betrag (im Gegensatz zum "Freibetrag").

 

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-6-freigrenze-23-abs3-s5-estg_idesk_PI10413_HI2095019.html

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  • 8 Monate später...

~~~~~~~

ich kaper einfach mal den thread hier, kp wo offtopic hin ist... geht aber um steuern

~~~~~~~

 

sollte nicht am 17.6. iwie eine anhörung bei einem gericht in der eu sein, bezüglich umsatzsteuer im zusammenhang mit bitcoin ?

ich meine das hier irgendwo gelesen zu haben ggf. auch bei bitcointalk oder im blog -> finde es aber leider nicht, würde gern wissen was daraus wurde... oder ob es dazu iwelche neuen infos gibt...

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