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Sind Bitcoins ein Entgelt im rechtlichen Sinne


jbochow

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Hallo Zusammen,

ich beschäftige mich erst seit ein paar Tagen intensiver mit Bitcoins, deshalb bitte ich zu entschuldigen, falls meine Frage 'blöd' sein sollte.

 

Was ich mich Frage: Sind Bitcoins ein Entgelt im rechtlichen Sinne?

 

Ich habe mir die Stellungnahme Bafins zum Thema Bitcoins durchgelesen. Aber dort geht es meiner Meinung nach um andere Dinge.

 

Vielleicht kann mir ja eine juristisch bewanderte Person helfen.

 

Vielen Dank schon mal im voraus!

 

Jörg

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Auf was willst Du hinaus?

 

 

Ein Entgelt ist eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Wenn Du also zum Bleistift für eine Ware oder eine Dienstleistung Bitcoins erhältst, dann sind Bitcoins ein Entgelt, bzw. dessen Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt der Bezahlung.

 

P.S.

 

http://bitcoinblog.de/2014/09/04/hilfe-mein-boss-will-mich-mit-bitcoins-bezahlen/

Bearbeitet von blubblibla
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Hallo Jörg,
 

Was ich mich Frage: Sind Bitcoins ein Entgelt im rechtlichen Sinne?

 

zu einer genauen Antwort gehört auch eine eindeutige Frage.
Was verstehst Du unter „Entgelt“?

Entgelt kommt von „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat.

(Man schreibt ja auch nicht Endgel[D].)
Es hat mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun, sondern ist eine vertragliche Gegenleistung. Meist ist es heutzutage eine Geldleistung, es herrscht aber Vertragsfreiheit.
Man kann also auch mit Leistung entlohnen, oder mit anderer Ware (Tausch) etc.
Sprich auch mit Bitcoin. ;-)
 

III. Umsatzsteuerrecht:
1. Begriff: Entgelt ist Tatbestandsmerkmal (Leistungsaustausch) und Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) der Umsatzsteuer. Entgelt umfasst die Aufwendungen des Empfängers einer Lieferung und sonstigen Leistung für ihren Erhalt; dazu gehört auch das, was ein anderer als der Empfänger dem Unternehmer für diese Lieferung oder sonstige Leistung gewährt. Entgelt besteht in Geld und/oder Leistung.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entgelt.html#definition


Gruß Axiom

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Hi,

vielen Dank für das Feedback!

 

Ich bin auf die Frage nur nebenbei gestoßen. Im Grunde interessiere ich mich dafür, wie man ein Modell 'basteln' kann, um den Preis von Bitcoin zu beschreiben.

Ich bin von Hause aus Diplom-Statistiker und habe mich gefragt, wie man den Preis von Bitcoins im volkswirtschaftlichen Sinne und wie im statistischen Sinne beschreiben kann. Es geht mir in erster Linie darum, ein gutes ökonomisches Modell zu bauen. Das Handeln mit Bitcoin ist nicht mein Ziel, da können sich andere dran versuchen. :-)

 

Bei meinem Herumstöbern bin ich auf die Stellungnahme des Bafins gestoßen, dass Bitcoin nicht als Geld einzustufen ist. Das hat mich verwundert. An dieser Stelle hab ich mich dann einfach gefragt, was passieren würde, wenn man in Deutschland Glückspiele nur auf Bitcoinbasis einbiegen würde? Denn wenn Bitcoin kein Geld sind, handelt es sich bei Bitcoins dann um Einsätze die unter den Glückspielstaatsvertrag der Länder in seiner aktuellen Fassung fallen? Dort wird von Entgelte gesprochen, wenn die Einsätze beschrieben werden.

 

Daher kam also mein Interesse. Habe gestern Abend noch länger darüber nachgedacht. Wahrscheinlich liegen die Vorteile von Bitcoins im Rahmen von Glücksspiel eh beim 'kleinen Glücksspiel', also den Automatenspielen. Und die fallen in Deutschland eh unter eine andere Regelung als Lotterien oder Sportwetten.

Nun kehre ich erstmal wieder zu meinem eigentlichen Schwerpunkt zurück, nämlich wie man die sich verändernde Bitcoinwelt als eigene Volkswirtschaft modellieren kann. :-)

 

Ich möchte mich nochmals ausdrücklich für die Kommentare bedanken! 

Jörg

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Hallo Jörg,

Gerne.

Bei meinem Herumstöbern bin ich auf die Stellungnahme des Bafins gestoßen, dass Bitcoin nicht als Geld einzustufen ist. Das hat mich verwundert.

 

Auch hier ist die Antwort, was man unter Geld versteht.

Allgemein ist Geld:

  • ein Tauschmitte (Zahlungsmittelfunktion),
  • ein Wertmaßstab (Recheneinheit),
  • ein Wertspeicher (Bewahrungsmittel).

Die Bafin verwechselt das mit einer Währung, wo ein Staat per Hoheitsrecht eine Währung ausgibt.
Ob das Unwissenheit oder gewollt ist, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall sind die Jungs besser bezahlt als ich.

Haben aber dadurch auch die Abhängigkeit in ihren Äußerungen.

Auf jeden Fall bestätigen sie die Funktion als Recheneinheit. :P 
Die Zahlungsmittelfunktion beim Bitcoin kann jeder selber beurteilen bzw. testen.

Also ein klares Ja! :)

Wertbewahrungsmittel?
Naja, der Dollar ist sein 1785 mindestens 96% abgewertet, in Deutschland kam und gingen die Fiat-Währungen in der Zeit.

 

Im Schuldgeldsystem ist eine Inflation systemisch und damit ist FIAT-Geld kein Wertbewahrungsmittel. :angry: 
Bitcoin schwankt bekanntlich, ist aber geglättet von Null aufgestiegen, ob wohl noch durch Geldschöpfung neue Bitcoin alle 10 min generiert werden. ;)

Ich bin gespannt auf Deine Arbeit. Berichte davon hier. B)

 

 

VG Axiom

 

 

Nachtrag: Ein Chart zum Dollar ist nicht zu finden, aber Prof. Dr. Hans J Bocker gibt hier https://www.youtube.com/watch?v=nGUgac_Dngo, ab 25:40min bis 31:45min 98,4% seit 1913 (Gründung der FED) an.

Bearbeitet von Axiom0815
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