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Bitcoins als Rechnungseinheiten - Juristische Würdigung in der NVwZ


cRfuture

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Zitat aus dem letzten Absatz: 

"Insofern geht die Bafin mit ihrer aktuellen Verwaltungspraxis und der Einordnung von Bitcoins als Rechnungseinheit zu weit und überstrapaiert die gesetzlichen Gegenheiten. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich mit der Frage nach der bankenaufsichtsrechtlichen Einordnung von Bitcoins bislang noch nicht beschäftigt. Sofern sich ein Kläger findet, der die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin nicht teilt, darf eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema mit Spannung erwartet werden."

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  • 1 Jahr später...

 

Hallo!

 

Das mit dem Urheberrecht ist Quatsch.

Natürlich darf man den Author und sein Werk benennen. Und wenn es Gerichtsentscheidungen sind darf man diese veröffentlichen (dazu sind an sich sogar die Gerichte verpflichtet) und die Aktenzeichen sowieso benennen.

 

 

 

NVwZ 2015, 1184 - Autor ist Lutz Auffenberg

 

Mehr kann ich leider nicht machen ohne hier gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Aber falls eine Uni mit Jura bei Dir in der Nähe ist, solltest Du den Artikel da aus der BiB abrufen können.

 
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