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CFD Handel auf BitMex - Abgeltungssteuer?


chaosgrid

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Hallo zusammen!

 

Ich war gerade ein bisschen geschockt beim Lesen, dass Margin Trading beispielsweise auf Kraken mit dem Einkommenssteuersatz besteuert werden soll, da ein privates Veräußerungsgeschäft stattfindet (es sei denn man hält eine Position länger als ein Jahr, was natürlich Quatsch ist). D.h. Margin Trading ist steuerlich gesehen sehr ungünstig (es sei denn der private Steuersatz ist sehr gering).

 

Nun handle ich aber auch auf der BitMex Plattform. Dort werden Kontrakte gehandelt, d.h. es werden keine Bitcoins an sich ausgetauscht sondern es wird echter CFD Handel betrieben, soweit ich das verstehe. Auch Future Produkte werden dort angeboten (also Termingeschäfte).

Nach allem was ich dazu im Internet als Laie finden konnte, werden solche Geschäfte mit der Abgeltungssteuer pauschal besteuert, da ja kein Veräußerungsgeschäft an sich stattfindet.

Hat dazu jemand Erfahrungen gemacht oder weiß jemand Bescheid?

Bearbeitet von chaosgrid
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Ich befasse mich auch gerade mit dem Steuerrecht - mit dem Margin-Trading rauschen ja schnell sehr grosse Geldmengen durch die Konten und durch die Börsen.

 

 

 

 

 

Im einfachsten Szenario kaufst Du heute einen Bitcoin und verkaufst in in einem Jahr+1 Tag wieder. 

=> Der Gewinn ist steuerfrei

 

Wenn Du das mit einem CFD machst, fallen auch nach einem Jahr auf diesen Gewinn die Abgeltungssteuer an.

 

Im komplizierteren Fall verkaufst Du den Bitcoin in weniger als einem Jahr und musst den Gewinn in Deiner Steuererklaerung angeben (wenn er über der Freigrenze von 600(?) Euro liegt.

 

... die ganzen Trades eines Jahres auf Gewinn und Verlust hinzurechnen erscheint mir nicht so einfach ... da bin ich gerade am Tüfteln.

 

 

Was bei der Abgeltungssteuer gut zu wissen ist: Sie wird sofort fällig - Trade gemacht und zack, ist die Abgeltungssteuer fällig.

 

Wird hingegen eine Steuer-Erklärung zum Ende des Jahres vorgenommen, so kannst Du die Gewinne voll als Liquidität einsetzen ... davon kann ein Margin-Trader nie genug haben.

 

Nun müsste man mal berechnen ab wann sich die 25% Abgeltungssteuer gegen die persönliche Einkommensteuer rechnen ...

 

... nur meine Gedanken dazu - ich bitte um weitere Kommentare :-)

 

Happy Trading!

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Was bei der Abgeltungssteuer gut zu wissen ist: Sie wird sofort fällig - Trade gemacht und zack, ist die Abgeltungssteuer fällig.

 

Wird hingegen eine Steuer-Erklärung zum Ende des Jahres vorgenommen, so kannst Du die Gewinne voll als Liquidität einsetzen ... davon kann ein Margin-Trader nie genug haben.

 

Hi, ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Nach meinem Verständnis ist es unerheblich, wann die Steuer fällig ist, es zählt nur die Art des Geschäftes.

Spot-Margin Trading, wie es z.B. Kraken oder Bitfinex oder viele andere Börsen anbieten, ist meines Wissens nach nichts anderes als private Veräußerungsgeschäfte, da nach wie vor echte Bitcoin gekauft und wieder verkauft werden. D.h. diese Art von Handel muss immer mit der Steuererklärung und dann mit dem jeweiligen Einkommenssteuersatz versteuert werden.

 

Auf BitMex werden allerdings Kontrakte gehandelt, d.h. hier findet kein echter Kauf von Bitcoin statt. Daher also Abgeltungssteuer. Diese wird theoretisch sofort fällig, aber es ist Gang und Gäbe bei ausländischen Brokern diese Abgeltungssteuer erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung geltend zu machen (wie denn auch sonst? Man kann ja nicht einfach ständig etwas dem Finanzamt überweisen).

 

Da auf BitMex der Gewinn in BTC realisiert wird, verstehe ich dieses Ereignis allerdings als "Bitcoin Kauf" - d.h. wenn der Gewinn wieder in Euro umgewandelt wird und dabei nochmal ein Gewinn entsteht, muss dieser wieder als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden.

 

Also, dies ist mein Verständnis der Rechtslage. Falls da jemand andere Infos hat oder ich irgendwo falsch liege, bitte gerne korrigieren.

Bearbeitet von chaosgrid
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Leider weiß ich es auch nicht genau, denke aber dass du mit deiner Auffassung richtig liegst.
Zur Not könntest du auch den Steuerberater "Quermann" fragen, der hat sogar vor kurzem einen account hier im coinforum angelegt. Weiß aber nicht, ob er die Frage kostenlos beantwortet.

  • Love it 2
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  • 11 Monate später...

Ich schliess mich mal hier an um nicht einen neuen Thread eröffnen zu müssen :P

 

Wie habt ihr das jetzt bei euch geregelt?

Mein Problem ist eigentlich nur wie ich Gewinne/ Verluste vom Margin Trading auf Bitfinex korrekt versteuere. Es geht mir auch nicht um die Jahres Haltefrist oder sonst was, sondern nur wie ich es korrekt bei Cointracking eintrage.

Mein Gedanke war es als Trade einzutragen:

- Als Kauf die eingesetzte Coinmenge

- Und dann als Verkauf den '' übrig gebliebenen Wert'' des Coins

 

Macht das so jemand von euch oder bin ich auf dem Holzweg? :lol:

 

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  • 6 Monate später...

Servus zusammen,

bin leider nicht der hellste und hab dazu kaum Zeit wirklich zu recherchieren. ( Arbeit/Kind )

Angenommen ich kaufe auf Bitmex mit 0.2 BTC Verträge also 0.2 XBT und nutze eine leverage x5 . Nach 3 Monaten habe ich aus diesen via long Position 0.5 BTC/XBT gemacht.

Ich musste hierfür 5 Einkaufe/Verkaufen tätigen.

BTC steht heute genauso wie beim start meines "long" versuchs bei 5.000€. 

Da ich jetzt aber 2500€ statt 1000€ in form von BTC halte, also 1500€ Gewinn gemacht habe, frage ich mich wie ich das versteuern muss.

Muss ich alle 5 Verkäufe einzeln versteuern oder einfach die 1500€ Gesamtgewinn ?

Es gilt die Abgeltungssteuer wie  von Chaosgrid erwähnt nehme ich an ?

Vielen vielen Dank vorab.

 

Carlos

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  • 3 Monate später...

weihnachtliche Grüße!

Ich würde gern das Thema noch einmal hervorholen - und fragen, ob es denn zur ursprünglichen Frage mittlerweile praktische Erfahrungen mit dem Finanzamt gibt. Die Steuerfrage kann ja beliebig kompliziert werden und man kann sich dazu viel denken - und dann sind Auffassung seitens FA oder gar Gericht dann doch wieder ganz anders.

Wichtig bei folgenden Überlegungen ist, dass das Erwirtschaften von Crypto-Erträgen über Zertifikate im Vordergrund steht (= kein margin-Trading an Spotmärkten, wo also die erhandelten Coins tatsächlich an Exchange-fremde Wallets übertragen werden können). Denn das macht offenbar den feinen Unterschied zwischen der steuerlichen Behandlung als Devisenhandel oder Kapitalanlage.

---------

Nach dem, was ich dazu gelesen habe, würde ich vermuten, dass in den folgenden beiden vereinfachten angenommenen Szenarien..

A) am 01.01.2018 0:00 wird 1 BTC für 15tsd € bei coinbase gekauft, zu BitMex übertragen und dort fleissig (aber in privatem Umfang) perpetual contracts gehandelt => am 31.12.2018 23:59 sind daraus 3 BTC geworden; diese 3BTC werden an diesem Tag zu coinbase übertragen und für 3*4tsd € verkauft

B ) am 01.01.2019 0:00 wird 1 BTC für 4tsd € bei coinbase gekauft, zu BitMex übertragen und dort fleissig (aber in privatem Umfang) perpetual contracts gehandelt => am 01.01.2020 00:01 sind daraus 3 BTC geworden; diese 3BTC werden an diesem Tag zu coinbase übertragen und für 3*6tsd € verkauft

..folgende Steuern angesetzt werden sollten:

A.1) die Preisdifferenz bei den ursprünglich eingesetzten 1 BTC unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer (Devisenhandel innerhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr) - da hier ein Verlust von 11tsd€ vorliegt, könnte dieser evtl. mit vergleichbarem Einkommen (auch rückwirkend oder in späteren Jahren) verrechnet werden
A.2) die per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer) - hier liegt ein Gewinn vor, der aber aufgrund des unterschiedlichen Charakters nicht mit dem Verlust unter A.1 verrechnet werden darf

B.1) die ursprünglich eingesetzten 1 BTC wurden steuerfrei veräussert (Devisenhandel ausserhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr) - daran ändert sich nat. auch nichts, wenn dieser 1 BTC später verkauft wird
B.2) die per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer)

Falls nicht alle 3 BTC gleichzeitig sondern stückweise verkauft werden, dürfte der eine investierte BTC zuerst als veräußert gelten (FIFO) - was dann für die steuerliche Kategorisierung des verkauften Bitcoin und der nicht verkauften Bitcoins sowie deren Haltedauer/Steuertermin entscheidend wäre.

---------

Fall C - Noch mal eine Runde schwieriger: zunächst wie B (Einstieg und Ergebnis bis 01.01.2020 00:01), aber es wird nicht am 01.01.2020 alles veräußert sondern noch ein bis 01.07.2020 weitergehandelt, damit ein weiterer BTC erwirtschaftet und dann die BTC auf coinbase zu einem Preis von 4*8tsd € verkauft

C.1) die ursprünglich eingesetzten 1 BTC wurden steuerfrei veräussert (Devisenhandel ausserhalb der Spekulationsfrist von 1Jahr)
C.2) die zu Ende 2019 per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer) => müssen für Steuererklärung 2019 zu einem marktüblichen BTC-Preis als Kapitalertrag deklariert werden
C.3) für Steuerklärung 2020 ist die Differenz zu der am Jahresanfang vorliegenden BTC-Menge als Kapitalertrag zu sehen - also 1BTC
(die zuvor erwirtschafteten 2BTC sind durch das Begleichen der Steuerschuld für 2019 in € rückwirkend seit Jahresanfang 2020 als steuerlich unbelastet anzusehen) => die 1BTC müssen zum Verkaufspreis als Kapitalertrag deklariert werden

Große Frage: wie ist das jetzt hier mit den zuerst erwirtschafteten 2BTC und deren Marktpreisentwicklung? zu Ende 2019 wurden diese ja mit 6tsd € angesetzt, aber bei Verkauf zum 01.07.2020 sind diese schon 8tsd € wert. Ich denke mal, da war der Ansatz von "im Zeitraum von..bis"wurde erwirtschaftet Betrag X (in BTC) und damit ist am Ende entsprechende Steuer (in €) fällig zu einfach" - vielmehr wäre die Kapitalertrags-Steuerschuld nach jedem einzelnen Kontrakthandel neu zu bewerten, also: Gewinn/Verlust in BTC ausrechnen und für €-dominierte Steuerschuld den jeweils gültigen Marktpreis als fiktiven BTC-Verkaufspreis hernehmen (nur die ursprünglich investierten 1 BTC sind dann noch erst bei einem tatsächlichen Verkauf steuerlich als Devisenhandel zu bewerten)

Fall D - Werden die BTC-Erträge zwischendurch an coinbase für € verkauft und wieder BTC gekauft um damit Bitmex-Kontrakte zu handeln, so müssen diese ab BTC-Neukauf wie die ursprünglich investierten 1 BTC steuerlich als gehandelte Devisen betrachtet werden (persönliche Einkommenssteuer, 1Jahr Spekulationsfrist)

---------

Mein bisheriges Fazit: falls das FA deutlich mehr Steuer auf privaten Crypto-Handel als fällig ansieht als der Crypto-Steuerschuldner, muss das schon eine entsprechende Differenz sein, die rechtliche Hilfe (Steuerberater usw.) als finanziell sinnvoll erscheinen lässt um das ggf. richtigzustellen

wünsche schöne Feiertage, guten Rutsch und hoffentlich nicht zuviel Kopfzerbrechen bei der Steuererklärung 🙂

Bearbeitet von Mike Krüger
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vor 31 Minuten schrieb Mike Krüger:

B.2) die per contracts erwirtschafteten 2 BTC gelten nicht als Devisenhandel, unterliegen daher der Kapitalertragssteuer (25% oder ggf. nach Günstigerprüfung geringere persönliche Einkommenssteuer)

Und welchen Wert in Euro willst Du hier ansetzen?

Man kann das beliebig kompliziert machen und am Ende macht es sich das Finanzamt einfach und nimmt eine Steuerschätzung vor gegen die dann der Steuerpflichtige anderslautende Belege liefern muss.

Ich mache es mir so einfach wie möglich:

Bei Bitmex und Bitfinex wird nie etwas verkauft, sondern nur eingezahlt. Damit umgehe ich jegliche Diskussion wie Veräußerungsgewinne behandelt werden sollten wenn aus den Coins weitere Erträge erzielt werden ... die Spekulationsfrist könnte auf zehn Jahre steigen.

Weiterhin versteuere ich meine Bitfinex-Lendinggewinne zum pers. Steuersatz - dann zahle ich zwar weit höhere Steuern, riskiere aber keine Diskussionen mit dem Finanzamt. Dazu benutze ich den Coinlend-Report, denn Dokumente von Dritten sind im Zweifel vertrauenswürdiger als selbst erstellte Dokumentationen.

Mein Leitsatz dafür: "Keep it simpel and stupid".

Die nächsten Jahre werden sicherlich mehr Klarheit bringen - bis dahin bleibt im Lending was im Lending ist.

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Hallo Jokins, vielen Dank für Deine Antwort!

vor 39 Minuten schrieb Jokin:

Ich mache es mir so einfach wie möglichBei Bitmex und Bitfinex wird nie etwas verkauft, sondern nur eingezahlt. Damit umgehe ich jegliche Diskussion wie Veräußerungsgewinne behandelt werden sollten wenn aus den Coins weitere Erträge erzielt werden ... die Spekulationsfrist könnte auf zehn Jahre steigen. 

Dieser Ansatz klingt in der Tat simpel - setzt aber bei den Spotmärkten (Bitfinex u.a.) wohl zwei Dinge voraus
1) was dahin geht, darf nur für einmaligen Coin-Kauf eingesetzt werden - denn Handel zwischen Cryptos wäre ja auch Devisenhandel, für den wiederum pers. Einkommenssteuer unter der Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt!? Und da wirds dann auch wieder knifflig, welche Eurowerte man dann für die Cryptotrades ansetzt.. Oder man hängt sein Tun dort an eine möglichst kleine Glocke - aber aus einem lending report etwa würden dem FA auch Positionsänderungen zwischen den Coins offenbar werden!?
2) ..aufbauend auf a: von seiner Strategie her ist man echter HODLer bzgl. der coins, für die man sich ursprünglich entschieden hat - bleibt also in den gekauften coins langfristig long - und zwar ungeachtet der Dinge, die im cryptospace und reallife passieren

Insofern bietet Zertifikatshandel da denke ich schon mehr Anlageflexibilität (bis hin zu häufiger long/short-Umschichtung) mit Hinblick auf günstigere Besteuerung. Und alle Coins auf den Exchanges halten möchte evtl. auch nicht jeder 🙂

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Ja, Bitfinex und Bitmex sind für mich keine Tradingmärkte. Und ich plane auch nicht jeden Shitcoin zum Lending anzubieten - daher kaufe ich irgendwo und "endlagere" den Coin bei Bitfinex zum Lending - zumindest bis steuerlich die Situation klarer wird.

Ich arbeite mich ja auch nur von Steuererklärung zu Steuererklärung langsam heran, da auch das für mich zuständige Finanzamt in der Lage sein soll meine Angaben zu prüfen und zu bestätigen.

Ich plane da auch langfristiges Vertrauen mit dem FA aufzubauen ... ich weiß, das klingt komisch, aber wenn es um größere Zahlen geht, sicher nicht die Schlechteste Idee.

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Beim Margin-Trading wird eine Position aufgebaut, die entweder short oder long ist. Diese Position kann weder transferiert noch sonstwie anderweitig verwendet werden. Man kauft und verkauft insofern selbst keine Coins, sondern besitzt dessen Gegenwert, der mittels echten Coins oder auch Verbindlichkeiten in Form von Beleihung besichert ist. Das für Besicherung herangezogene Vermögen wird während und durch das Margin Trading nicht angerührt, getauscht oder anderweitig umgewandelt. Über die für Besicherung des Margin Tradings verwendeten Coins oder Guthaben hat man selbst Verfügungsgewalt, über die Position im Margin Trading selbst nicht. Gewinne oder Verluste solcher Margin-Positionen fließen erst nach Closing zu.

Bearbeitet von Gast
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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

Cointracking importiert bei mir hierzu zusammengefasst täglich Gewinn und Verlust (Zitat aus Hinweis: "(inkl. Trades, Funding Earnings, Funding Payments und deinen Affiliate Payments)"). Da Cointracking dies ja dann auch zum täglichen Euro-Kurs umrechnet könnte man hier zumindest eine Annäherung an die vom Finanzamt gewünscht Genauigkeit erreichen. 

Problem ist aber, dass die einzelnen Trades nicht im Cointracking-Import enthalten sind und diese auch bei Bitmex sogar über die API nur für maximal 48h abrufbar sind. D.h. wenn das Finanzamt es genau wissen will kann es bzgl. Bitmex maximal kompliziert werden, selbst wenn man Cointracking als Tool nutzt.

 

Thomas

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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

Welche Genauigkeit wünscht sich das Finanzamt denn?

Sorry das war von mir vielleicht nicht ganz sauber formuliert (mal ganz abgesehen, dass auch noch ein Rechtschreibfehler drin ist 🙂 ).

Meine Erfahrung mit gewünschter Genauigkeit (und zwar ganz unabhängig von dem Thema Cryptos) ist die, dass es sehr von der Tagesform der Beamtin (ich wähle hier nicht aus Gendergründen die weibliche Form ,sondern einfach deshalb, weil meine Steuererklärungen immer von Frauen bearbeitet werden 🙂 ) abhängt. In meiner letzten Steuererklärung hat die wirklich alles nachgeprüft und z.B. rausgefunden, dass unsere Tagesmutter, die Verpflegung für 50 cent auf der Rechnung falsch ausgewiesen hat. Aber zu meinem über 10seitigen Cointracking-Ausdruck: keinerlei Kommentar.

Aber vom anekdotenhaften abgesehen: Ich kann keine valide Aussage zu einer benötigten Genauigkeit treffen, ich bin weder Jurist noch Steuerberater. 

Aber ich kann sagen, welche maximale Genauigkeit ich  bei Bitmex liefern kann, und das ist eben alles was die API und Bezug auf Trades hergibt. Und da sehe ich eben die beiden Nachteile, dass ich erstens schauen muss, dass ich meine Trades immer zeitnah extrahiere und abspeichere, da die sonst futsch sind. Und dass Cointracking diese Genauigkeit nicht per API von Bitmex übernimmt sondern einfach in Gewinn und Verlust (pro Tag) umrechnet. Und hier kommt jetzt wieder die Finanzbeamtin ins Spiel, wenn die sagt: "prima", ist ja alles ok, aber wenn die sagt: "moment mal hier sind ja ganz verschiedene Dinge vermischt" nämlich: 

1. Gewinne/Verluste im Handel mit den contracts, 

2. Gewinne/Verluste in Bezug auf den BTC EUR Kurs, 

3. Gewinne/Verluste in Bezug auf die Fees, 

4. Gewinne/Verluste in Bezug auf das Funding

dann kanns recht knifflig werden und dann braucht man glaube ich auf jeden Fall professionellen Beistand.

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vor 8 Minuten schrieb PuxmKF:

Und hier kommt jetzt wieder die Finanzbeamtin ins Spiel, wenn die sagt: "prima", ist ja alles ok, aber wenn die sagt: "moment mal hier sind ja ganz verschiedene Dinge vermischt" nämlich: 

1. Gewinne/Verluste im Handel mit den contracts, 

2. Gewinne/Verluste in Bezug auf den BTC EUR Kurs, 

3. Gewinne/Verluste in Bezug auf die Fees, 

4. Gewinne/Verluste in Bezug auf das Funding

dann kanns recht knifflig werden und dann braucht man glaube ich auf jeden Fall professionellen Beistand.

Ja, da hast Du recht. Wenn man steuerlich das Optimum rausholen will indem man einen Teil als steuerfrei und einen anderen Teil als Kapitalerträge zum günstigeren Steuersatz deklariert.

Ich wähle die einfachste Art: Alles unterliegt meinem pers. Einkommensteuersatz.

Und da fallen alle Gewinne/Verluste hinein, die ich im Steuerjahr erzielt habe.

Damit fallen Deine vier Punkte auf nur noch einen einzigen zusammen 🙂

Bei BitMex halte ich es so, dass ich dort möglichst wenig Bewegung habe außer dem was Cryptolend macht. Zum Jahresbeginn war das "0" und zum Jahresende wird das auch "0" sein. Der Zugewinn sind dann BTC, die ich mit einem Jahresmittelkurs in Euro umrechne wenn ich nix Besseres in der Hand habe.

Das Interesse des Finanzamtes ist möglichst wenig Steuern zurück zu erstatten, denn die Abflüsse tun weh. Wenn jemand jedoch zusätzliche Einnahmen anmeldet und die auch noch aus dem "Neuland" kommen, wird das dankend angenommen.

Da gilt dann auch, dass schnellstmöglich die Bescheide und Forderungen rausgeschickt werden anstatt monatelang zu prüfen.

Bearbeitet von Jokin
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vor 2 Minuten schrieb Jokin:

Bei BitMex halte ich es so, dass ich dort möglichst wenig Bewegung habe

Da habe ich ein kleines Problem 😞 weil ich bei Bitmex per Bot (aktuell noch in der Testphase im Satohsi-Bereich) unterwegs bin und der produziert am Tag schonmal so an die 200 Trades. 

Ich freue mich schon auf das Gesicht meiner Steuerbeamtin, wenn die dann die Gesamtübersicht bekommt 🙂 

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Ich halte es wie Jokin: "simpel and stupid". Konkret: ich schaue was am Jahresanfang da war, inkl. aller Bestände zum Tagesendkurs, und was am Jahresende da war. Die Differenz wird zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Theoretisch ist das nicht korrekt, aber die zu versteuernde Endsumme stimmt perspektivisch. Auch hole ich damit wegen CFDs evtl.  auch nicht das Optimum raus, aber der Unterschied ist bei mir gering. Zum Nachweis lade ich mir die CSVs.  Hodle-Coins, wovon ich fast keine habe, rechne ich entsprechend raus.

 

Für letztes Jahr habe ich jede Aktivität (Ein-, Auszahlungen, Trades, Lending usw.) in Excel aufbereitet, was ziemlich aufwändig ist - aber hoffentlich vorm Finanzamt auf Nachfrage ausreicht.

Dieses Jahr habe ich mit Bitmex & Kraken-Futures angefangen, da werde ich nur die Ein- und Auszahlungen, sowie Jahresanfangs- und -endbestand sauber aufbereiten. Aktivitäten auf Bitcoin.de und kraken werde ich wegen FIAT-Schnittstelle und "zur Sicherheit" weiterhin komplett aufbereiten.

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vor 7 Stunden schrieb PuxmKF:

Ich freue mich schon auf das Gesicht meiner Steuerbeamtin, wenn die dann die Gesamtübersicht bekommt 🙂 

Das lässt die kalt. Sie kopiert nur die zusammengefassten Werte in die Steuerformulare.

Selbst wenn sie die Werte nicht da findet, dann macht nicht sie das Gesicht, sondern Du - entweder weil Du dann viel Arbeit hast oder hohe Kosten falls sie das machen soll.

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

wir haben nun BitMEX in unserem Steuerreporting Tool CryptoTax integriert. Nach dem BitMEX Datenimport werden diese automatisch entsprechend der von der KPMG AG zertifizierten Logik steuerlich klassifiziert. Somit wird die Steuererklärung auch für große Trader kinderleicht!

Registrierung und Datenimport ist bei CryptoTax kostenlos, bezahlt wird erst für die Erstellung des Reports. 

Wir freuen uns auf euren Besuch!

CryptoTax

 

 

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