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600,- EUR Freigrenze beim Ehepaar


newbie

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin ganz neu im Gebiet Kryptowährung.

Bin bei bitcoin.de und Fidor-Bank angemeldet. Meine Frage bezieht sich auf die 600,- € Gewinn-Freigrenze bei einem Ehepaar.

Soweit ich das richtig verstehe, steht jedem Ehegatten die 600,- Freigrenze zu.

Ich habe bisher aber nur ein Account bei bitcoin.de und ein bei Fidor.  Und beide sind nur auf mich registriert.

Darf ich trotzdem in der Steuererklärung den Gewinn zwischen beiden Ehegatten teilen ( 50/50 %)  , damit sich die Freigrenze sozusagen verdoppelt?

Oder muss jeder Ehepartner sein eigenes Fidor und bitcoin.de  Account haben?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

PS: das, dass der Gewinn nach einem Jahr steuerfrei ist, ist mir klar. Ich überlege aber etwas aktiver sein :-)

Bearbeitet von newbie
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Wenn Ihr zusammen veranlagt werdet, habt Ihr gemeinsam 1200. Getrennt veranlagt hat jeder 600.

 

... bei der getrennten Veranlagung braucht Deine Frau eigene Accounts.

 

Da Bitcoins für das Finanzamt noch Neuland ist, solltest Du Dich gut mit einem Steuerberater abstimmen.

 

Oder Du bist gleich nochmal deutlich aktiver und verdoppelst Deine Gewinne auf über 2000 Euro und zahlst auf alles die anfallenden Steuern ... :-)

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Wenn Ihr zusammen veranlagt werdet, habt Ihr gemeinsam 1200. Getrennt veranlagt hat jeder 600.

 

... bei der getrennten Veranlagung braucht Deine Frau eigene Accounts.

 

Da Bitcoins für das Finanzamt noch Neuland ist, solltest Du Dich gut mit einem Steuerberater abstimmen.

 

Oder Du bist gleich nochmal deutlich aktiver und verdoppelst Deine Gewinne auf über 2000 Euro und zahlst auf alles die anfallenden Steuern ... :-)

 

habe ich auch so gedacht. Habe aber das hier gefunden und ein Beispiel auf Seite 2 hat mich stützig gemacht:

http://www.steuerberater-gaby-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/03/Versteuerung-privater-Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4fte.pdf

Da geht es um zusammen veranlagtes Ehepaar und trotzdem sollten die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften einzeln für jeden Ehegatten gesondert geprüft werden...  und weiter: "Es ist nicht zulässig, auf die Gesamtgewinne beider Ehegatten die doppelte Freigrenze anzuwenden."

Es ist aber etwas äteres Dokument ....   bin also weiter nicht sicher, wie es wirklich ist.

 

Ich werde immer versuchen, die BTC mindesten 1 Jahr halten, erst dann verkaufen/handeln. Aber trotzdem möchte ich genau wissen, wie das mit der Freigrenze bei zusammenveranlagtem Ehepaar ist.

Weiß jemand genau Bescheid?

Bearbeitet von newbie
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  • 8 Monate später...

Ein Familienmitglied von mir ist Steuerberater und Kryptoanleger. Er lässt selber seine Coins liegen um Steuerfrei rauszugehen und sich den ganzen Bürokratieaufwand zu ersparen. Das Problem ist letztlich, so zeigte bei ihm die Praxis seiner Kunden, die Nachweispflicht. Gerade bei Daytradern. Natürlich kannst du Glück haben und einen Amtswalter an einem guten Tag erwischen, wenn nicht ganz so sauber Buch geführt wurde, oder aber du hast Pech und alles muss minutiös aufgerechnet werden.

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Auch bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehegatte seine eigene Freigrenze: Beispiel: A hat 1.000 EUR und Ehefrau B hat 0 EUR Gewinn. Die 1.000 EUR sind mit der vollen Progression der Eheleute steuerpflichtig. Miteigentum an den Coins wäre besser gewesen, dann hätte jeder steuerfreie 500. Beispiel: A hat 10.000 EUR Gewinn und B hat 500 EUR. Die 500 EUR sind steuerfrei. Miteigentum wäre nachteihaft. Doch Vorsicht: Manche Geschäfte wie CFDs, Options oder Futures unterliegen der Anlage KAP wo es keine Freigrenze, Jahresfrist oder Progression gibt: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

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Mal als Beispielrechnung:

Ich habe einige Coins für wenig Geld gekauft. Als der Preis bei 12.000€ lag habe ich für 1000€ nachgekauft und dann bei 10.000€ für 1000€ in andere Währungen getauscht. Damit kann ich bei der Steuer jetzt sagen, dass ich die nachgekauften Coins getauscht habe und somit einen Verlust von 166,,€ erwirtschaftet habe, richtig?

Somit kann ich "Gewinne" für 1366,66€ machen (ohne Steuern darauf zu zahlen), wenn ich verheiratet bin und wir gemeinsam veranlagt werden, richtig?

 

Bearbeitet von Drölf
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Nein, kannst Du nicht. Es gilt FIFO, d.h. Du musst immer die zuerst gekauften Coins verkaufen. Außer Du hast Sie auf eine eigene Wallet überwiesen, wo sie nachweislich immer noch lagern oder gar auf verschiedenen Börsen gekauft und verkauft.

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vor 20 Minuten schrieb Drölf:

Danke. Ich habe die auf unterschiedlichen Plattformen/ Wallets liegen. Also ist es so richtig, wie ich gesagt habe?

Du musst konkreter werden. Deine früher gekauften Coins sind also auf einer eigenen Wallet oder einer separaten Exchange und deren Haltezeit kannst Du eindeutig nachweisen?

Auf einer komplett anderen Exchange hast Du BTC für 12.000 Euro/BTC gekauft?
Später hast Du bei einem Kurs hst Du diese BTC 10.000 beim Kurs von 10.000Euro/BTC in Altcoins getauscht?

Ja, dieser Verlust ist steuerwirksam und kann mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Am 5.2.2018 um 14:38 schrieb Drölf:

Somit kann ich "Gewinne" für 1366,66€ machen (ohne Steuern darauf zu zahlen), wenn ich verheiratet bin und wir gemeinsam veranlagt werden, richtig?

Das ist nicht richtig. Die Zusammenveranlagung dient dazu den Einkommensteuersatz für das gemeinsame Einkommen zu ermitteln.

Das gemeinsame Einkommen ist die Addition aus den einzelnen Einkommen.

Und die Freigrenze von 600 Euro gilt nur für ein einzelnes Einkommen. Du hast 600 Euro und Deine Frau hat die 600-Euro-Freigrenze.

Also keine 1366,66 Euro sondern nur 599 + 166 Euro

(wenn Du jedoch Gewinne von 1.366,66 Euro machst, kommt wahrscheinlich trotz Steuer ein besseres Ergebnis bei rum als wenn Du bewusst unter der Freigrenze bleibst)

Bearbeitet von Jokin
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