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Holder Give Aways/Airdrops - Haltefrist 10 Jahre?


Ratsuchender

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Hallo,

 

manche Altcoins geben BTC Besitzern kostenlose Coins aus. Bei Kraken wurde letztes Jahr beispielsweise allen Leuten mit BTC Guthaben, "Stellar Lumen" Tokens gutgeschrieben. Dazu war keine aktive Mitwirkung notwendig.

 

Nun sind, wie wir alle wissen, Gewinne aus BTC Wertsteigeungen für den Privatmann steuerfrei, wenn die Coins länger als 1 Jahr gehalten worden sind. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor:

 

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

 

Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

 

Bedeutet dies nun, dass sich die Haltefrist der BTC auf 10 Jahre erhöht, wenn der reine Besitz dieser BTC, mir eine kostenlose Gutschrift von Altcoins ermöglicht hat?

 

Soweit ich das interpretiere gehört BTC aber gar nicht zu den Wirtschaftsgütern aus Satz 1 (Was ist Gegenäußerung mit Satz 1 gemeint?). Demnach würde die 10 Jahre Regelung für BTC niemals zutreffen. Sehe ich das richtig?

 

Falls doch, könnte eine Gutschrift wie im Fall Kraken zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Dies ist insbesondere ärgerlich, wenn man dieser Gutschrift nie zugestimmt hat.

 

Hat damit jemand schon Erfahrungen gesammelt?

Bearbeitet von Ratsuchender
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Es fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht für die ausgegebenen Altcoins. Es war ja kein bewusstes Verleihen, um daraus kalkulierbare Erträge zu erzielen. Die Ausgabe kam aus dem Nichts.

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"im Sinne von Satz 1" ... bitte also auch Satz 1 lesen und feststellen, dass Cryptowährungen nix mit Grundstücken und Immobilien zu tun haben.

 

.... diese Klausel dient der Eindämmung von Immobilienblasen durch zusätzliche Besteuerungen.

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Hallo,

habs leider immer noch nicht ganz verstanden :unsure: , kann jemand konkret sagen, ob es sich nun auf 10 Jahre verlängert? weil ansonsten müsste ich meine coins vor dem 15ten woanders verfrachten.

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