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Steuerpflicht bei Benutzung von (Crypto)-Kreditkarten


btc.crunch

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Mittlerweile gibt es einige Anbieter von Kreditkarten, welche mit Cryptocurrencies aufgeladen werden können; z.B. XAPO / Bitwala / TenX.

 

Wie schaut es hier mit der Steuerpflicht aus, wenn man die Cryptos nur zu dem Zweck erwirbt, das Wallet der verbundenen Karte damit aufzuladen und diese innerhalb eines Jahres für Kreditkartenzahlungen auszugeben? Im Hintergrund wird in Euro abgerechnet / umgewandelt. Sind diese Zahlungen zusätzlich steuerpflichtig, oder sind die Steuern mit der eh fälligen MwSt für das erworbene Produkt / Dienstleistung abgegolten?

 

Vielen Dank und Gruß,

 

btc.crunch

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über sinn lässt sich streiten - zb frage ich mich immer warum diesen umweg überhaupt geht - der kostet nur gebühren und schlechte wechselkurse -  interessanter::barclays new visa+maestro, advanzia master, dkb visa, santander 1plus, ...

Bearbeitet von boardfreak
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ich hab bei TenX damals vor dem ICO nachgefragt wie sie sich da mit dem versteuern vorstellen, da das meiner meinung nach der knackpunkt an der geschichte ist....

 

die Antwort war sowas wie: "wir kenne die lokalen steuergesetze nicht"

was meiner meinung nach nonsens ist, da die deutschsprachige mitarbeiter und support haben. also mit anderen worten "we dont care!"

 

mögliche anwendung wäre imho: karte aufladen -> ein jahr warten -> shoppen wenn der kurs gut steht!

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  • 2 Wochen später...

Ich habe mir auch schon den Kopf darüber zerbrochen. Mein Standpunkt / Wissensstand ist folgender:

 

Wenn man Coins auf der Debit (TenX in meinem Fall) im Wallet liegen hat und damit bezahlt, dann kommt es in diesem Moment zu einem Veräußerungsgeschäft. Den eventuellen Gewinn musst man versteuern. Einen Verlust kann man Gegenrechnen. 

Zur Zeit nutze ich CoinTracking.info mit den dortigen Steuer-Report für jede Transaktionen zwischen Börsen, oder für Käufe von Coins. Ich habe mir eine Theorie zusammen gebaut, die aber noch mit einem Steuerberater besprochen werden muss.

Theorie derzeit: Bitcoin kaufen, auf die TenX-Wallet und frühestens in einem Jahr ausgeben.

Also 500€ in BTC tauschen und in einem Jahr steuerfrei ausgeben. Danach beginnt das FIFO-Prinzip wenn man dann jeden Monat 200€ in BTC dazu packt.

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Theorie derzeit: Bitcoin kaufen, auf die TenX-Wallet und frühestens in einem Jahr ausgeben.

Also 500€ in BTC tauschen und in einem Jahr steuerfrei ausgeben. Danach beginnt das FIFO-Prinzip wenn man dann jeden Monat 200€ in BTC dazu packt.

Dazu musst Du aber "jetzt" 500 Euro in BTC schieben und ab sofort jeden Monat 500 Euro in BTC.

 

Nur so kannst Du dann in 12 Monaten jeden Monat ueber die Menge an BTC verfuegen, die Du vor 12 Monaten aufgeladen hast.

 

Je nach Wechselkurs kann das bei einer Kurssteigerung mal mehr als 500 Euro wert sein und bei Kursverlusten gegenueber vor 12 Monaten auch mal weniger.

 

Aber nur auf diese Art und Weise kannst Du die Coins steuerfrei ueber die Kreditkarte ausgeben.

 

(logischerweise kann bei Kursverlusten auch vorher schon steuerfrei geshoppt werden ... aber das macht die Steuerermittlung nur unnoetig kompliziert)

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  • 4 Wochen später...

Die Steuerpflicht ist die selbe wie bei jeder anderen Kreditkarte wenn Währungsgewinne wie zB. USD/EUR anfallen.

Das müsste eigentlich jeder der mit Kreditkarte in einer fremden Währung gezahlt hat wissen ;)

 

Das wird doch hoffentlich keiner vergessen haben, denn das wäre Steuerhinterziehung.

Ich kann mir gut vorstellen das manche Moralaposteln hier, sich schuldig gemacht haben, ist aber nur eine Vermutung ;)  

Bearbeitet von c0in
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Beim Handel mit Kryptowährungen als Privatperson handelt es sich grundsätzlich um private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und sind somit in der Anlage SO anzugeben.

 

Beträgt die Haltefrist mindestens ein Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.

 

Als Veräußerung gilt hierbei sowohl der Verkauf gegen Euro über eine Plattform als auch der Einsatz als Zahlungsmittel (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gegen Bitcoin). Auch beim Tausch von Kryptowährungen gilt die Hingabe als Veräußerung und gleichzeitig die Annahme als Anschaffung.

 

Erwirtschaftet man aus der Kryptowährung Zinsen, erhöht sich die Haltefrist ggf. auf 10 Jahre, da das Wirtschaftsgut als Einkunftsquelle gedient hat.

 

Die Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegt der tariflichen Einkommensteuer. Verluste sind nicht mit andere Einkünften verrechenbar und werden ggf. am Ende des Jahres festgestellt und vorgetragen.

 

Auf jeden Fall sind die Anschaffungen und Veräußerungen im Einzelnen festzuhalten, um die Gewinne / Verluste ermitteln zu können.

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Und macht welchen Unterschied?

So siehts nun mal aus, wenn du nichts beizutragen hast, spar dir die Mühe eine Antwort zu schreiben.

 

Wer es gerne selbst Schwarz auf Weiß und 100% haben möchte, muss sich die Informationen vom zuständigen FINANZAMT (nicht Steuerberater) holen.

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Aha, und wenn der Text auf irgendeiner random Seite im Internet steht, dann vertraust du dem Text mehr?

 

Sag doch einfach wo im Gesetz dein Zitat stehen soll und winde dich hier nicht so herum.

 

Und rein von der praktischen Anwendung macht diese Art der Interpretation, dürfte eine solche sein, auch gar keinen Sinn.

Bearbeitet von Gast
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Nochmal: Wer es Schwarz auf Weiß haben will, muss sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen.

Bin raus hier, ist mir zu blöd. Mit meiner Aussage kann man etwas anfangen ... man muss ja nur im Internet suchen, man findet praktisch immer die gleiche Antwort und ich rede nicht von irgend welche Foren sondern Texte von Steuerberatern etc.

 

Aber NOCHMAL (nur für dich): Auch ein Steuerberater kann viel Schreiben ... wer es 100%ig wissen will, muss sich bei seinem zuständigen Finanzamt erkundigen oder sein Steuerberater holt diese Info verbindlich ein.

Und JA, lieber Butplug, ich habe das auch gemacht.

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warum mutierst du zum Troll, gibt keinen Grund zur Veranlassung

 

Ich habe noch niemand gesehen, der den Asienurlaub in die Spekulationsgewinnberechnung aufgenommen hat oder der Deutsche, der in der Schweiz arbeitet und die CHF irgendwann mit Gewinn in EUR tauscht und einkaufen geht. Es gibt Verwendungen, die eben keiner Besteuerung unterliegen.

Bearbeitet von Gast
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So oft wie man die trifft, braucht man nichts aus dem Hut zaubern. Die kommen von ganz allein und ohne Einladung.

Bearbeitet von Gast
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