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Steuerfragen (margin trading)


Gast

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Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe mir vor paar Monaten IOTA gekauft, die möchte ich auch 1 Jahr halten, nebenher habe ich aber mit IOTA margin getradet gekauft,verkauft, Position geschlossen und mit dem Gewinn IOTA gekauft, welche ich wieder 1 Jahr halten möchte.

 

Werden die IOTA die ich mir ohne margin gekauft habe wirklich nach 1 Jahr steuerfrei oder nicht weil ich margin trades in der gleichen Zeit gemacht habe?

Bearbeitet von Gast
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wie sooft bei bitcoin kann dir keiner, auch kein bezahlter Steuerberater eine 100% sichere Antwort geben, aber meiner Auffassung nach und nach dem was ich so gelesen habe, würde ich sagen, dass alle Margin Trades anders als echte Trades behandelt werden müssten. Weil du zb beim shorten ja nicht deine eigenen Coins verkaufst, sondern geliehene.

Daher würde ich, wenn ich es ganz genau machen wollen würde, alle Margin Trades gesondert betrachten, sodass sie keinerlei auswirkung auf irgendwelche Haltefristen haben.
Erst wenn man zb auf Bitfinex die Position "claimed" handelt man tatsächlich seine eigenen coins.

 

Ob auf Gewinne durch Margin Trading die Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer anfällt weiß ich nicht, aber meine mal gelesen zu haben dass es Kapitalertragssteuer ist.

Bearbeitet von Serpens66
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Danke dir.

Es wäre besser gewesen ich hätte von Anfang an zwei Accounts benutzt eins für margin und eins für longterm, jetzt ist halt totales durcheinander.

Wäre schon sehr zufrieden wenn margin trades keinen Einfluss auf die Haltefristen meiner coins haben. 

Bearbeitet von Gast
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Wenn man diesen Beitrag 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Differenzgeschaefte-mit-Bitcoins--f273826.html

liest, dann könnte man das so verstehen:

 

1. Kreditaufnahme und Rückzahlung einer Fremdwährungen != Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes. Dieser Vorgang an sich erzeugt keinen steuerrelevanten Gewinn oder Verlust. Ich beschaffe mir quasi einfach Geld durch einen Kredit.

2. Nach der Kreditaufnahme habe ich Geld und partizipiere ganz normal am Handelsgeschehen. Ich kaufe BTC respektive Wirtschaftsgüter. Ergo tätige ich ein privates Veräußerungsgeschäft. Wenn ich den Margin Trade schließe, verkaufe ich und tätige damit wieder ein privates Veräußerungsgeschäft. 

3. Ich mache die Buchführung ganz normal mit den Preisen einmal zum Zeitpunkt des Kaufes und einmal zum Zeitpunkt des Verkaufes und darf jeweils die Tradegebühren als Nebenkosten und die angefallenen Zinsen am Ende des Open-Close Zyklus als Werbungskosten abziehen.

 

Ob ich also mit geliehenem oder eigenem Geld BTCs kaufe scheint keine Rolle zu spielen. Da weiterhin FIFO gilt verkaufe ich beim Margin Sell Close die ältesten BTC aus meinem Stack. In diesem Fall muß man schauen, ob diese Coins länger als ein Jahr gehalten wurden oder nicht, genauso wie beim ganz normalen exchangen.

 

Wie die Buchführung beim Margin Short aussieht, ist mir selbst bisher unklar. Man könnte eigentlich argumentieren, dass man sich zwar BTC leiht, aber dennoch im FIFO-Sinn wieder die ältesten aus dem Stack verkauft. Wenn ich die Position schließe, dann kaufe ich zurück, zahle meine Schulden zurück und der Rest BTC, den ich gewonnen habe kommen einfach hinten wieder in den Stack. (Und wenn ich verloren habe, zahle ich auch aus dem ältesten Stackeintrag den Verlust zurück?)

 

Man müßte also durchaus die Haltefrist im Auge behalten. Kapitalertragssteuer würde demnach nicht gelten. Aber hey, ich bin offensichtlich kein Steuerberater und deshalb stellt das auch keine Beratung, sondern nur eine Interpretationsmöglichkeit dar. Ich lass mich gerne korrigieren.

Bearbeitet von bavarian
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Danke auch dir für dein Beitrag und deine Zeit.

Die Sache ist komplizierter als gedacht, vielleicht sollte ich einfach ab jetzt 1 Jahr lang keine IOTA Verkäufe mehr machen und auch die Position 1 Jahr halten, die Kredithaie haben dann auch wenigstens was davon. 

 

Weiß jemand welche Unterlagen  benötigt werden um nachweißen zu können, dass man 1 Jahr seine Coins gehalten hat? Ich glaube nicht das eine Trade History alleine reicht.

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  • 2 Wochen später...

...

Daher würde ich, wenn ich es ganz genau machen wollen würde, alle Margin Trades gesondert betrachten, sodass sie keinerlei auswirkung auf irgendwelche Haltefristen haben.

...

 

Ob auf Gewinne durch Margin Trading die Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer anfällt weiß ich nicht, aber meine mal gelesen zu haben dass es Kapitalertragssteuer ist.

 

Hab jetzt nochmal was gefunden für die Margin-Short Trades:
 
Es bestand daher zwischen 2009 und Ende 2016 wohl eine Besteuerungslücke für Leerverkäufe über sonstige Wirtschaftsgüter.

 

Also bis 24.12.2016 sind Leerverkäufe von Wirtschaftsgütern steuerfrei und ab 24.12.2016 (tolles Weihnachtsgeschenk  :rolleyes: ) gilt wohl wieder:
https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
§ 23 EstG Abs. (1) Satz 3
 
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind:
 
...
3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb.
...
 
Ich würde das so interpretieren, dass man jeden einzelnen Margin-Short-Trade ohne den FIFO/LIFO Kram für sich alleine betrachten kann, den Gewinn oder Verlust bestimmt und am Ende in der Gesamt-GuV-Aufstellung verechnet, so wie Serpens es vermutet hat und die Margin-Long-Trades wie ganz normale Trades behandeln kann. 
 
Das ist keine Steuerberatung!
Bearbeitet von bavarian
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  • 4 Jahre später...
Am 14.8.2017 um 22:12 schrieb bavarian:

Wenn man diesen Beitrag 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Differenzgeschaefte-mit-Bitcoins--f273826.html

liest, dann könnte man das so verstehen:

 

1. Kreditaufnahme und Rückzahlung einer Fremdwährungen != Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes. Dieser Vorgang an sich erzeugt keinen steuerrelevanten Gewinn oder Verlust. Ich beschaffe mir quasi einfach Geld durch einen Kredit.

2. Nach der Kreditaufnahme habe ich Geld und partizipiere ganz normal am Handelsgeschehen. Ich kaufe BTC respektive Wirtschaftsgüter. Ergo tätige ich ein privates Veräußerungsgeschäft. Wenn ich den Margin Trade schließe, verkaufe ich und tätige damit wieder ein privates Veräußerungsgeschäft. 

3. Ich mache die Buchführung ganz normal mit den Preisen einmal zum Zeitpunkt des Kaufes und einmal zum Zeitpunkt des Verkaufes und darf jeweils die Tradegebühren als Nebenkosten und die angefallenen Zinsen am Ende des Open-Close Zyklus als Werbungskosten abziehen.

Hallo zusammen,

also so richtig schlau werde ich hier nicht und ich hoffe, ihr könnt mir das erklären:

"Parallel dazu lassen sich die Überlegungen auf das Margin Trading übertragen, weshalb Gewinne aus Margin Trades immer nur dann unter Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) fallen, wenn keine Lieferung einer Kryptowährung, sondern ein Differenzausgleich durchgeführt wird. Kommt es hingegen zu einer Lieferung einer Kryptowährung, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor."

(Quelle 10 häufige Fragen zur Besteuerung von Future und Margin Trading (winheller.com))

Wenn ich nun im Margin Handel ohne Hebel mir z.B. USDT leihe und damit Coins kaufe und verkaufe, welches Verfahren bzw. welche Versteuerung muss ich dann anwenden?

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Am 31.12.2021 um 18:52 schrieb liquidx21:

Hallo zusammen,

also so richtig schlau werde ich hier nicht und ich hoffe, ihr könnt mir das erklären:

"Parallel dazu lassen sich die Überlegungen auf das Margin Trading übertragen, weshalb Gewinne aus Margin Trades immer nur dann unter Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) fallen, wenn keine Lieferung einer Kryptowährung, sondern ein Differenzausgleich durchgeführt wird. Kommt es hingegen zu einer Lieferung einer Kryptowährung, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor."

(Quelle 10 häufige Fragen zur Besteuerung von Future und Margin Trading (winheller.com))

Wenn ich nun im Margin Handel ohne Hebel mir z.B. USDT leihe und damit Coins kaufe und verkaufe, welches Verfahren bzw. welche Versteuerung muss ich dann anwenden?

Wenn du davon ausgehst, dass das was Winheller schreibt korrekt ist und der "Differenzausgleich" das wichtige Kriterium ist, dann ist der Hebel selbst egal, solange du Margin Positionen öffnest und schließt (nicht settle/claim, das wäre "liefern"), wären es Kapitalerträge.
Hier hatte PeWi geschrieben, dass Margintrades auf Kraken eher nach Differenzausgleich aussehen, ich denke das gilt unabhängig vom Hebel:

 

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Hi,

wie gesagt, einen Hebel nutze ich nicht. Ich leihe mir Geld und damit kaufe ich Coins und verkaufe diese wieder 1:1. Eigentlich ist das doch ein ganz normaler Trade, daher verstehe ich die Anwendung der Kapitalertragssteuer nicht.

Was ist daran der Differenzausgleich, was bei normalen Trades ohne geliehenen USDT nicht der Fall wäre?

LG

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2 hours ago, liquidx21 said:

einen Hebel nutze ich nicht. Ich leihe mir Geld und damit kaufe ich Coins und verkaufe diese wieder 1:1. Eigentlich ist das doch ein ganz normaler Trade, daher verstehe ich die Anwendung der Kapitalertragssteuer nicht.

Welche Börse nutzt du überhaupt?

Kraken anscheinend nicht.

Wenn du dir "nur Geld leihst" und davon selber "echte Coins" kaufst und verkaufst, die dann auch auf deiner Börsenwallet erscheinen und deren Käufe und Verkäufe in der Liste der Spottrades - dann sollten die eigentlich auch "normale Trades" sein und ebenso zu versteuern sein.

Das Leihen und Zurückzahlen des Geldes bzw dazugehörige Gebühren muss dann irgendwie extra in die Steuer eingehen.

(Disclaimer: Du merkst an meinen Formulierungen sicherlich schon, dass ich nur interessierter Laie bin.)

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