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Steuerfragen - Gewinn/Verlustrechnung und Haltedauern


goldie

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Hallo,

 

ich befasse mich gerade mit dem Thema Steuern und Haltefrist und wie man dass am besten in der Gewinn- und Verlustrechnung einbauen muß. Es wird öfter empfohlen die gekauften Coins auf eine eigene Adresse zu senden und die Haltefrist dann via dem Überweisungsdatum nachzuweisen. Das scheint mir aber nicht pauschal ausreichend zu sein. Ich habe ein Beispiel konstruiert, welches zeigt, dass das Datum alleine eigentlich nicht aussagekräftig ist, da es mit dem FIFO Prinzip kollidiert, wenn nicht wirklich 12 Monate lang gehalten wird.

Beispiel:
Ich mache auf einer Börse ein paar Trades. Ich überweise die gekauften BTC der ersten drei Trades auf die Adressen A,B und C. Die Coins aus dem Kauf vom 23.08.2016 verlassen die Börse nicht und werden am 27.08.2016 wieder verkauft.

+------------+------------+------------+------------+------------+------------+
| Datum      | 12.05.2016 | 01.06.2016 | 07.07.2016 | 23.08.2016 | 27.08.2016 |
| Action     | Buy        | Buy        | Buy        | Buy        | Sell       |
| Anzahl BTC | 2          | 3          | 1          | 4          | 4          |
| Adresse    | A          | B          | C          | Börse      | Börse      |
+------------+------------+------------+------------+------------+------------+

Reale Situation ist nun so:

+------------+------------+------------+------------+------------+------------+
| Datum      | 12.05.2016 | 01.06.2016 | 07.07.2016 | 23.08.2016 | 27.08.2016 |
| Anzahl BTC | 2          | 3          | 1          | 4          | 0          |
| Adresse    | A          | B          | C          | Börse      | Börse      |
+------------+------------+------------+------------+------------+------------+

Der FIFO-Stack sieht aber im Anschluß an den Verkauf der 4 BTC vom 27.08.2016 so aus:

+------------+------------+------------+------------+------------+
| Datum      | 12.05.2016 | 01.06.2016 | 07.07.2016 | 23.08.2016 |
| Anzahl BTC | 0          | 1          | 1          | 4          |
| Adresse    | A          | B          | C          | ?		 |
+------------+------------+------------+------------+------------+

Laut FIFO habe ich die Coins von Adresse A und teils von B ausgegeben, aber in Wahrheit liegen sie noch auf diesen Adressen und die Haltefrist ist vermeintlich unangetastet. Ich dürfte also eigentlich erst wieder ab dem 13.05.2017 max. die 2 Coins aus Adresse A verkaufen, damit ich keine Steuern bezahlen muß und ab dem 02.06.2017 düfte ich dann die 3 BTC aus Adresse B veräußern usw.

Wie präsentiert man das bei der Gewinn und Verlustrechnung? Muß ich den FIFO-Stack dann einfach abarbeiten und dann bei jedem Trade überprüfen, ob ich Steuerfreiheit habe oder nicht und wenn ja, dann überspringe ich den Gewinn, bei der Aufsummierung einfach und begründe dass dann mit der Haltedauer von der Adresse, oder wie macht ihr das?

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Dann habe ich noch eine Verständnisfrage.

Ich mache bspw. folgende Trades auf einer Börse:

+------------+------------+------------+------------+------------+
| Datum      | 12.05.2016 | 01.06.2016 | 07.07.2016 | 23.08.2016 |
| Action     | Buy        | Buy        | Buy        | Buy        |
| Anzahl BTC | 2          | 3          | 1          | 4          |
+------------+------------+------------+------------+------------+

Jetzt überweise ich bspw. einen Tag später 6 BTC auf Adresse A

+---------+------------+
| Datum   | 24.08.2016 |
| Adresse | A          |
| BTC     | 6          |
+---------+------------+

Welche Bitcoins von welchem Kaufdatum habe ich nun nach A überwiesen?

Bearbeitet von goldie
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Sorry für das zubomben, aber ich würde gerne noch ein paar Fragen direkt nachschieben, wenn ich darf.

Wie ist die Verrechnung bei Altcoins?
Wenn ich Altcoins mit BTC kaufe, dann verkaufe ich aus Buchhaltungssicht BTC und kaufe den Altcoin. Muß ich den Verkauf der BTC dann auch einfach auf den BTC-FIFO-Stack anwenden und für den jeweiligen Altcoin erstelle ich dann einen eigenen Stack?

Gewinnermittlung bei Altcoins?
Für die Gewinnermittlung bei Altcoins brauche ich einen historischen Kursverlauf von BTC zur Umrechnung in Euro. Kann ich mir den einfach von irgendeiner Börse aussuchen und nach belieben auch hin- und herverändern (also nicht den Kurs selbst natürlich sondern den kompletten Kursverlauf von bspw. einer anderen Börse nehmen), wenn es für mich dann steuerlich günstiger wird oder gibt es da irgendwelche Vorgaben?
 

Bearbeitet von goldie
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Soweit ich weiß ist das alles noch vollkommen ungeklärt (jede deiner Fragen). Jeder steuerberater sagt dir was anderes und auch beim Finanzamt hängt es davon ab wen du fragst.
 

Ich würde es so machen, wie es für dich steuerlich am Besten ist und das so abgeben (hast es dann nach besten Wissen und Gewissen gemacht). Wenn das Finanzamt dann meckert, sollen sie dir genau sagen, was du wie anpassen sollst, wobei das durchaus falsch sein kann (so wurde jemanden kürzlich geschrieben, dass FIFO Pflicht sei, obwohl eindeutig auch LIFO erlaubt sein müsste... denn Bitcoin ist eben KEINE Fremdwährung, nur bei denen wäre FIFO Pflicht)

Bearbeitet von Serpens66
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Hallo Serpens,

 

lieben Dank für Dank für die Antwort, auch wenn ich mir irgendwie eine mehr anleitende oder bestätigende Antwort gewünscht hätte :).

Ja irgendwie kann mir keiner etwas genaues dazu sagen. Du scheinst ja schon länger dabei zu sein. Magst du (oder gerne auch irgendwer anders) nicht mal kurz ein paar Tipps geben, wie du es bisher gemacht hast und was beim FA durchgewunken wurde? Ich kann irgendwie gar keine richtigen Erfahrungsberichte finden, dabei müßte es doch massig Leute geben, die das schon jahrelang machen. Muß ja auch garkeine Beratung sein, sondern nur ein Schubs in die Richtung, was bisher schon funktioniert hat.

 

Oder benutzt du selbst einfach das Cointracking aus deiner Signatur und kümmerst dich nicht weiter um die Einzelheiten? Ich bin bei den Tools noch etwas skeptisch, weil ich nicht sicher bin, wie da genau gerechnet wird und ob die Gebühren da auch abgerechnet werden usw. Würde auch lieber selber was mit Python zusammenbauen, was ich selbst auch verstehe und bei Bedarf anpassen kann, aber das ist irgendwie schwierig ohne Regeln.

 

Zur Not mache ich das wirklich einfach so und schaue was passiert.

 

 

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Das ist leider schon meine ganze Erfahrung, nämlich dass jeder was anderes sagt.

 

Zusätzlich kann ich noch sagen, dass das Finanzamt kompromissbereit ist, hauptsache es bekommt Knete.
So kenne ich jemanden der lässt alles (wie es jeder machen sollte) über sein Fidorkonto laufen.
Der hat anstatt hundertausende Trades zu analysieren einfach vorher hinterher geachaut, wieviele Euros er hat und das dann als Gewinn angegeben.
Wie genau das funktioniert hat, weiß ich nicht (die frage ist ja was mit coins ist, die noch in seinem besitz sind),
 

Aber er meinte, dass er dadurch wohl gut 10% zuviel Steuern gezahlt hat, er sich dafür aber den ganzen Aufwand sparen konnte. Das Finanzamt war damit einverstanden.

Wie gesagt, ich kenn leider keine Einzelheiten dazu, aber es scheint als könne sich jeder seinen eigenen Deal mit dem Finanzamt machen...
 

Deswegen:

Mach es nach den bekannten Regeln. Und bei den Dingen die unklar sind, nimm das was dir am besten passt.

Bearbeitet von Serpens66
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Das ist leider schon meine ganze Erfahrung, nämlich dass jeder was anderes sagt.

 

Zusätzlich kann ich noch sagen, dass das Finanzamt kompromissbereit ist, hauptsache es bekommt Knete.

So kenne ich jemanden der lässt alles (wie es jeder machen sollte) über sein Fidorkonto laufen.

Der hat anstatt hundertausende Trades zu analysieren einfach vorher hinterher geachaut, wieviele Euros er hat und das dann als Gewinn angegeben.

Wie genau das funktioniert hat, weiß ich nicht (die frage ist ja was mit coins ist, die noch in seinem besitz sind),

 

Aber er meinte, dass er dadurch wohl gut 10% zuviel Steuern gezahlt hat, er sich dafür aber den ganzen Aufwand sparen konnte. Das Finanzamt war damit einverstanden.

Wie gesagt, ich kenn leider keine Einzelheiten dazu, aber es scheint als könne sich jeder seinen eigenen Deal mit dem Finanzamt machen...

 

Deswegen:

Mach es nach den bekannten Regeln. Und bei den Dingen die unklar sind, nimm das was dir am besten passt.

So ungefähr handhabe ich das auch. Ich habe ja jeden Bitcoinkauf dokumentiert. Bei Bitcoin.de ist alles lückenlos und sorgfältig aufgezeichnet. Solange ich Bitcoins habe, die älter als ein Jahr alt sind und die FIFO Methode angewandt wird dürfte es keine Probleme geben. Wenn das Finanzamt was nachprüfen will können die in meinen alten Steuererklärungen sehen, was ich an Bitcoinbeständen bereits an Coins verkauft habe und ich kann anhand meines Handelsregisters nachweisen, dass ich noch genug alte Coins habe. Mit dieser Methode hatte ich noch keine Probleme und sowohl für mich als auch für die Leute vom FA ist das, so denke ich am einfachsten.

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Der hat anstatt hundertausende Trades zu analysieren einfach vorher hinterher geachaut, wieviele Euros er hat und das dann als Gewinn angegeben.

Wie genau das funktioniert hat, weiß ich nicht (die frage ist ja was mit coins ist, die noch in seinem besitz sind),

 

Ganz ehrlich, ich rechne einfach Ausgaben (Käufe) und Einnahmen (Verkäufe) für jedes Jahr gegen, und das unterm Strich ist der Gewinn bzw. Verlust. Die im Besitz fließen da gar nicht mit ein, warum auch. Gewinn/Verlust entsteht ja erst beim Verkauf. Wird jedenfalls bisher anstandslos akzeptiert. Meines Erachtens haben die Finanzämter (und übrigens auch viele Steuerberater, wie ich gemerkt habe) bei dem Thema selbst nicht so wirklich den Durchblick und sind damit eher überfordert. Ich glaube viele machen sich da einen viel zu großen Kopf. Die Angst vor dem Fiskus nimmt z.T. bizarre Züge an :lol:

Bearbeitet von piggybank
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Ein Autohaendler aht ein Auto A, ein Auto B und ein Auto C im Bestand.

Diese hat er in der Reihenfolge A, B, C angeschafft.

Wenn er Auto B verkauft, wird auch Auto B aus dem Bestand genommen und die Gewinnermittlung darauf angewandt.

 

... das kannste mit Aktienhaendler und Aktiendepot A, B und C ebenso handhaben (gleiche Aktien in verschiedenen Depots) genauso machen.

 

... das kannste mit Bitccoinhaendler und Bitcoinadresse A, B und C ebenso handhaben genauso machen.

 

 

Was nicht von Adresse A verkauft wird, bleibt auch auf Adresse A liegen und wenn das da laenger als 1 Jahr liegt, dann ist das genau so.

 

 

(bitte klaere das mit dem Finanzamt, da dies keine Steuerberatung ist)

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Ich werde das FA und einen Steuerberater natürlich auch selber nochmal kontaktieren, trotzdem vielen Dank schonmal für eure Ansichten und Ansätze. Da bekommt man doch ein paar gute Ideen. Ich fasse mal zusammen:

 

@Alkaid

Du machst also FIFO wie ich oben in meinem Beispiel gezeigt habe, nimmst aber das Kaufdatum als Haltekriterium, da du es mit dem Kaufbeleg der Börse nachweisen kannst. Beim Verkaufen schaust du einfach auf das älteste Kaufdatum und wieviel du veräußern kannst ohne Steuern zu zahlen. Ob die Coins verteilt auf irgendwelchen Adressen liegen oder auf welchen Börsen sie vielleicht erworben wurden (ich lass Mining jetzt mal raus) ignorierst du einfach, verstehe ich das richtig?

 

@piggybank

Du rechnest einfach nur alle Kosten und alle Erträge zusammen und gibst die Differenz als Gewinn an. Dir ist es egal, dass du u.U.vielleicht weniger Steuern zahlen müsstest, wenn du Haltefristen mit berücksichtigst und hast es lieber einfach und somit deine Ruhe? Klingt irgendwie auch ok, wenn das FA das mitmacht.

 

@Jokin

Du hingegen bist der Auffassung, dass BTC auf einzelne Adressen gesendet den Start der Haltefrist einleiten und FIFO nicht adressübergreifend angewendet werden braucht? Dass heißt du wendest als Trader FIFO/LIFO pro Adresse an?

 

Ich hab auch schon irgendwo gelesen, dass einige aktive Short-Term-Trader einfach pro Börse die GuV-Rechnung aufschlüsseln. Da scheint es ja ne Menge Möglichkeiten zu geben die Steuern individuell zu optimieren.

Bearbeitet von goldie
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Bitcoins werden nach den Regeln von "privaten Verauesserungsgeschaeften" versteuert.

 

Somit muss ich bei der Veraeusserung eines Bitcoins feststellen wann ich diesen angeschafft habe wenn ich den Gewinn aus dem Geschaeft als "steuerfrei" deklarieren moechte. Und da ist die Blockchain die einfachste Moeglichkeit der Nachweisfuehrung.

 

 

Als Short-Term-Trader im FIFO-Prinzip kommt man eigentlich nicht auf Haltezeiten von ueber einem Jahr, somit ist bei mir der Gesamtbestand auf den Boersen "steuerpflichtig", bzw. die dadurch erzielten Gewinne.

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Bitcoins werden nach den Regeln von "privaten Verauesserungsgeschaeften" versteuert.

 

Somit muss ich bei der Veraeusserung eines Bitcoins feststellen wann ich diesen angeschafft habe wenn ich den Gewinn aus dem Geschaeft als "steuerfrei" deklarieren moechte. Und da ist die Blockchain die einfachste Moeglichkeit der Nachweisfuehrung.

Das war ja genau meine Ursprungsfrage. Mit meinem Beispiel oben habe ich m.E. gezeigt, dass der Blockchaineintrag zumindest alleine eben genau nicht gut zum Nachweis taugt, wenn man FIFO anwendet. Der Kaufbeleg der Börse scheint mir jetzt wenn ich länger drüber nachdenke auf jeden Fall eindeutiger als Nachweis geeignet.

 

Als Short-Term-Trader im FIFO-Prinzip kommt man eigentlich nicht auf Haltezeiten von ueber einem Jahr, somit ist bei mir der Gesamtbestand auf den Boersen "steuerpflichtig", bzw. die dadurch erzielten Gewinne.

 

 

Wenn ausschließlich Short-Term-Trades vorliegen ist es eigentlich klar. Aber du schilderst es so als könne man zwischendurch einfach immer wieder ein paar Coins von einer Börse auf eine separate Adresse schicken, die 12 Monate nicht anrühren und dann wären die steuerfrei und mit dem Rest auf den Börsen tradet man lustig weiter. Wenn das so einfach ist cool, würde ich gerne so machen. Aber mich würde schon interessieren, wie du zu dieser Auffassung gekommen bist. Wieso glaubst du, dass sobald man die Coins außerhalb einer Börse parkt diese nicht dem FIFO unterliegen? Hast du das in den vergangenen Jahren schon ausprobiert oder verstehe ich dich falsch?

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Das war ja genau meine Ursprungsfrage. Mit meinem Beispiel oben habe ich m.E. gezeigt, dass der Blockchaineintrag zumindest alleine eben genau nicht gut zum Nachweis taugt, wenn man FIFO anwendet. Der Kaufbeleg der Börse scheint mir jetzt wenn ich länger drüber nachdenke auf jeden Fall eindeutiger als Nachweis geeignet.

Nein, Du hast das nicht gezeigt.

 

Du gehst pauschal davon aus, dass Deine ganzen Adressen wie eine einzige gehandhabt werden.

 

Dein Kaufbeleg auf der Börse bringt Dir nichts, Du kannst den recht einfach manipulieren.

Den Blockchain-Eintrag jedoch kannst Du nicht manipulieren. 

 

Wenn ausschließlich Short-Term-Trades vorliegen ist es eigentlich klar. Aber du schilderst es so als könne man zwischendurch einfach immer wieder ein paar Coins von einer Börse auf eine separate Adresse schicken, die 12 Monate nicht anrühren und dann wären die steuerfrei und mit dem Rest auf den Börsen tradet man lustig weiter. Wenn das so einfach ist cool, würde ich gerne so machen. Aber mich würde schon interessieren, wie du zu dieser Auffassung gekommen bist. Wieso glaubst du, dass sobald man die Coins außerhalb einer Börse parkt diese nicht dem FIFO unterliegen? Hast du das in den vergangenen Jahren schon ausprobiert oder verstehe ich dich falsch?

Lies das Gesetz:

https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

 

Erkenne die Bedeutung dieses Absatzes:

Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

 

Natürlich ist etwas zu "unterstellen" solange es keinen anderslautenen "Nachweis" gibt.

 

Und dies wird hier eindeutig über verschiedene Aktiendepots erklärt:

https://www.aktiendepot.com/was-ist-ein-aktiendepot-zweitdepot/

 

Und exakt so war das bei mir auch. Ich hatte Aktienfonds als Altbestand in einem Depot und gleiche Fonds in einem weiteren Unterdepot um ganz gezielt meinen Altbestand zu schützen damit dieser steuerfrei bleibt.

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... Ich habe ein Beispiel konstruiert, welches zeigt, dass das Datum alleine eigentlich nicht aussagekräftig ist, da es mit dem FIFO Prinzip kollidiert, wenn nicht wirklich 12 Monate lang gehalten wird.

 

 

Bitte mache Dir klar, das FIFO auf mehre Eingänge auf ein Konto/Depot/Adressen anzuwenden ist.

Wenn man aber mehre Konto/Depot/Adressen nutzt, wird es komplizierter steuerfreundlicher.

 

Das Finanzamt kann nicht mehr (der "einfachhalber") FIFO anwenden, sondern alles ist einzeln in der Blockchain nachweisbar.

 

Bei Bitcoin macht es Dir die Wallet einfach. Jede Transaktion kommt auf eine neue Adresse. Was will man mehr?

 

Mein Tipp: Holder! Das löst die Finanzamt-Fragen ganz von allein. Und man ist bei jeder Kurssteigerung mit da bei. :)

 

Axiom

 

PS: Und wenn schon https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html hier zitiert wird, schau Dir Punkt 1, Absatz 2, Satz 2 an. "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs." Da Bitcoin ja nicht als Geld anerkannt ist, sind das eben Wert-Gegenstände. :P

Bearbeitet von Axiom0815
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"Erkenne die Bedeutung dieses Absatzes: ..."

 

Bitte mache Dir klar, das FIFO auf mehre Eingänge auf ein Konto/Depot/Adressen anzuwenden ist.

 

Ich kenne den Gesetzestext. Es geht darum, wie man ihn interpretieren und anwenden kann. Dieser Satz sagt aus, dass FIFO für Fremdwährungen Pflicht ist. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut. Demnach kann ich erstmal argumentieren, nicht FIFO machen zu müssen, einverstanden. Der Gesetzestext begründet aber nach wie vor nicht die Behauptung, dass man die Coins einfach aus dem FIFO/LIFO whatever Strom rausziehen darf indem man sie auf eigene Adressen überweist und/oder wie man überhaupt "Depot" oder "Layer" in diesem Zusammenhang definiert.

(Depot/Layer = Adresse oder Wallet oder ganze Börse.)

 

Ich sage nicht, dass es nicht erlaubt ist, ich suche nur nach etwas handfesterem als einem dürftigen Artikel aus dem Jahre 2012, der für Aktien gilt. Axiom, kennst du weitere belastbarere Quellen, die das untermauern, dass dies so erlaubt ist? Aus dem Posting von Herrn Hellinger schließe ich, dass dies möglicherweise tatsächlich akzeptiert wird.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1842052.msg18353129#msg18353129

"Im vorliegenden Beispiel spielt LIFO und FIFO auch keine Rolle. Das wäre nur der Fall, wenn Du von einem Wallet aus tradest und "sparst"."

und

https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.msg20364721#msg20364721

Layer sind z.B. verschiedene Wallets, Konten, Accounts an der Börse. Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.

 

Trotzdem Chaos pur:

Hier ist ein Beispiel, wo es abgelehnt wurde, weil nicht FIFO gemacht wurde. https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.msg20294212.

Und hier

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1842052.msg18342917#msg18342917

ist r.quermann sogar der Meinung, das schon bei alleinigem Bewegen der Coins ohne Handel ein Veräußeungsgeschäft vorliegt, was ich kaum glauben kann (wird später von iudica korrigiert) und man nur zwischen LIFO und FIFO wählen kann.

 

 

Bei Bitcoin macht es Dir die Wallet einfach. Jede Transaktion kommt auf eine neue Adresse. Was will man mehr?

 

In der Zukunft ja. Nichts desto trotz hilft mir das nicht im Nachhinein, wenn schon alles vermixt ist. Ich kann meine Coins teilweise nicht mehr einfach rückwärts aufschlüsseln. In #2 hab ich ein vereinfachtes Beispiel gemacht, wo es schon losgeht. Wann startet denn hier bspw. die Haltezeit von Adresse A, wenn ich Coins aus unterscheidlichen Kaufzeitpunkten überweise?

 

Mein Tipp: Holder! Das löst die Finanzamt-Fragen ganz von allein. Und man ist bei jeder Kurssteigerung mit da bei.

Im Nachhinein ist man immer schlauer. Für die Zukunft habe ich mir auch schon eine Strategie überlegt. Ich muß jetzt aber erstmal das ganze durcheinander sortiert bekommen.

Bearbeitet von goldie
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"Es geht darum, wie man ihn interpretieren und anwenden kann. Dieser Satz sagt aus, dass FIFO für Fremdwährungen Pflicht ist. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut. "

 

Wer behauptet (gesetzlich verbindlich), dass Bitcoin ein Wirtschaftsgut sei?

 

Selbst wenn es ein Wirtschaftsgut wäre, wäre es noch eindeutiger (Autos beim Autohändler)

 

"Der Gesetzestext begründet aber nach wie vor nicht die Behauptung, dass man die Coins einfach aus dem FIFO/LIFO whatever Strom rausziehen darf indem man sie auf eigene Adressen überweist und/oder wie man überhaupt "Depot" oder "Layer" in diesem Zusammenhang definiert."

 

Es ist ein "rausziehen", sondern das Finanzamt "unterstellt" FIFO ... es steht nicht, dass FIFO generell anzuwenden ist, daher ist zu FIFO-Prinzip zu "unterstellen", wenn es keine "Depottrennung" gibt.

 

" LIFO und FIFO"

... vergiss LIFO!! Depottrennung ist eine eindeutige Zuordnung von Bitcoins zu Adressen um Haltezeiten von mehr als einem Jahr eindeutig nachzuweisen.

 

 

"r.quermann sogar der Meinung, das schon bei alleinigem Bewegen der Coins ohne Handel ein Veräußeungsgeschäft vorliegt, was ich kaum glauben kann"

Er hat recht. Das Finanzamt geht bei einer Bewegung von einer zur anderen Adresse von einem Veräußerungsgeschäft aus - SOLANGE nicht das Gegenteil bewiesen ist.

Wenn Du also nachweisen kannst, dass beide Adressen Dir selber gehören, dann sieht da Sache wieder anders aus.

 

Beim Bewegen von Börsen-Coins auf eine Wallet erhältst Du die Coins von einer Adresse, die nicht Deine eigene ist - der Nachweis ist möglich, aber schwerer.

 

 

"In der Zukunft ja. Nichts desto trotz hilft mir das nicht im Nachhinein, wenn schon alles vermixt ist."

 

Richtig und das tut mir auch leid für Dich, aber sorry ... bei nennenswerten Geldsummen sollte man sich rechtzeitig schlau machen.

 

ABER: Du kannst eine Art "Fahrtenbuch" anlegen, mit welchem Du all Deine Coin-Bewegungen dokumentierst und so die "Dokumentation" darüber hast, dass Du steuerfreie Coins und nicht steuerfreie Coins tennst.

 

Diese "Dokumentation" ist jedoch kein "Nachweis", daher kann das Finanzamt Deine Dokumentation auch ablehnen.

 

Ich rate Dir daher dringend einen Steuerberater aufzusuchen, der mit dem Finanzamt einen guten Kontakt pflegt.

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  • 4 Wochen später...

Ich packs einfach mal hier rein statt einen neuen Thread aufzumachen.

Wenn ich Aktien kaufe und sie mit Verlust Vekaufe kann ich das Steuerlich geltend machen.

 

Wenn jetzt eine Bitcoin Börse futsch ist bei der für 10.000 Euro (Beispielwert) Bitcoins gelagert gewesen waren.

Kann ich das dann auf ähnliche Weise geltend machen? :P

Ich schätze ja das wird wenn eher über Polizei/Anwalt laufen statt auf diese weise über das Finanzamt,

ich halte den gedanken ja selber für bekloppt, aber als er mir kam auch für ganz lustig :D

Und wer weiß was man jetzt bei de Antworten an neuem auschnappen kann :)

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