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Umsatzsteuer


Funky

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Auch wenn dies hier keine Steuerberatung ersetzen soll und kann - gibt es bereits Erfahrungen wie es mit der Umsatzsteuer bei Bitcoins und Altcoins aussieht oder aussehen könnte?

 

Beispiel 1)

OnlineShop XY verkauft eine Ware an Kunde A in Bitcoins oder einem Altcoint.

 

Beispiel 2)

Eine Webseite bietet einen Marktplatz an wie z.B. Ebay - Seller A verkauft Ware an Kunde B in Bitcoins oder einem Altcoin.

 

a ) muss der Onlineshop Umsatzsteuer abführen bzw. der Seller A

b ) wird hier unterschieden zwischen Bitcoin oder einem Altcoin

c ) was passiert wenn der Onlineshop oder der Seller A die Herkunft des Kunden garnicht weiss und dementsprechend keinen Umsatzsteuersatz hat - ist er z.B. aus Deutschland 19% oder aus Ungarn 27%

d ) wenn eine Umsatzsteuer gezahlt werden muss - ist der Onlineshop oder Seller verpflichtet in Euro zu zahlen obwohl er selber garkeine Euro hat sondern nur Bitcoin oder den Altcoin

e ) wenn eine Umsatzsteuer gezahlt werden muss - welcher Betrag wird zugrunde gelegt, der Wert beim Zeitpunkt des Verkaufs oder der Wert beim Zeitpunkt der Steuererklärung - oder gar noch was anderes?

 

Ich denke meine Fragen sind sehr speziell - aber sollten sich Coins als Zahlungsmittel auf Dauer durchsetzen, müssen sich die Shops diesen Fragen stellen und vorallem muss es dafür eine Lösung geben.

Gerade das mit c) und der Anonymität dürfte auf Dauer zu Problemen kommen, aber vielleicht weiss jemand mehr.

 

Grüsse

Bearbeitet von Funky
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Da gibt es gar nichts zu deuten.

Für den Verkäufer gilt das Umsatzsteuer-Gesetz. Fertig!

 

Da gibt es Ausnahmen und Sonderregelung, aber dies hat nichts mit der Währung zu tun.

 

Axiom

 

Das würde im Umkehrschluss bedeuten das ein Grossteil der ICOs garnicht "offiziell" funktionieren können - weil das Thema Umsatzsteuer garnicht enthalten ist.

 

Beispiel ein Cloud Coin. Wenn ich das richtig verstanden habe soll es später den einen oder anderen Coin geben mit einer Cloud - wo jeder Coins bekommt der Speicherplatz anbietet. Diese Coins die man dann bekommt unterliegen dann theoretisch der Umsatzsteuerpflicht. Im Onlinegeschäft müsste man aber nachweisen woher die Bezahlungen kommen ... da aber die Coins quasi anonym bezahlt werden fehlt dieser Nachweis.

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Must Du bei Aldi oder Co nachweisen woher Du kommst, wenn Du bar bezahlst?

Es gilt die Umsatzsteuer!

Wer was extra regeln will, kann mit Rechnung dies dann selber klären.

 

Axiom

 

PS: Das was mit der Umsatzsteuer schon in Europa nicht stimmt, kann man z.B. an Frankreich sehen.

Der ermäßigte Steuersatz (Presse usw) liegt bei 2,1%.

Aber nach der Wahl werden Eurobond und Schuldenübernahme kommen. Was heißt, der dämliche Deutsche zahlt.

Bearbeitet von Axiom0815
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"...c ) was passiert wenn der Onlineshop oder der Seller A die Herkunft des Kunden garnicht weiss und dementsprechend keinen Umsatzsteuersatz hat - ist er z.B. aus Deutschland 19% oder aus Ungarn 27%...Gerade das mit c) und der Anonymität dürfte auf Dauer zu Problemen kommen..." - ?!? - glaubst du ernsthaft dass bei einem seller der einheitliche versandkosten nach weltweit hat ein kunde aus zb deutschland einen anderen endpreis angezeigt bekommt als einer aus zb ungarn? wichtig für die umsatzsteuer ist zu aller erst mal des sitz des sellers - erst danach könnte man über greifende ausnahmeregelungen diskutieren

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

 

"...Der ermäßigte Steuersatz (Presse usw) liegt bei 2,1%..." - so what? und der umsatzsteuersatz in iland liegt 2 prozentpunkt über dem von deutschland - oder was wir den griechen für eine ust aufs auge gedrückt haben ist wahnwitzig - das ist ein durchlaufender posten der auch noch die ärmsten der armen am stärksten trifft da sie keine sparquote oä haben

 

"...Aber nach der Wahl werden Eurobond und Schuldenübernahme kommen. Was heißt, der dämliche Deutsche zahlt..." - was hat das mit dem thema zu tun? aber gut zu wissen dass du der meinung bist dass die wirtschaftlich starken länder sich auf kosten der schwachen bereichern dürfen sollen - und als nächstes fangen wir damit an unseren eigenen laden mal zu entrümpeln - beginnen wir damit meck pomm an polen zu verticken ;)https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73061/umfrage/bundeslaender-im-vergleich---bruttoinlandsprodukt/

Bearbeitet von boardfreak
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Must Du bei Aldi oder Co nachweisen woher Du kommst, wenn Du bar bezahlst?

Es gilt die Umsatzsteuer!

 

 

Bei Online-Geschäften nicht. Dort musst du in dem Land Umsatzsteuer bezahlen wo der Kunde herkommt. Beispiel du hast einen Onlineshop in Deutschland. Ein Kunde kommt aus Ungarn - dann zahlst du 27% Umsatzsteuer.

 

 

glaubst du ernsthaft dass bei einem seller der einheitliche versandkosten nach weltweit hat ein kunde aus zb deutschland einen anderen endpreis angezeigt bekommt als einer aus zb ungarn? wichtig für die umsatzsteuer ist zu aller erst mal des sitz des sellers - erst danach könnte man über greifende ausnahmeregelungen diskutieren

 

Viele Onlinehändler machen entweder das (unterschiedliche Preise je Kunde), setzen den Verkaufspreis entsprechend höher wenn sie auch Kunden in anderen EU Ländern wie Deutschland erwarten oder machen direkt für das entsprechende EU Land eine eigene Webseite. Wichtig für die Umsatzsteuer ist nicht nur der Sitz des Sellers sondern vorallem der des Kunden - wohlgemerkt für Onlinegeschäfte. Siehe zb. http://t3n.de/news/umsatzsteuer-ausland-2015-585409/

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"...Bei Online-Geschäften nicht. Dort musst du in dem Land Umsatzsteuer bezahlen wo der Kunde herkommt. Beispiel du hast einen Onlineshop in Deutschland. Ein Kunde kommt aus Ungarn - dann zahlst du 27% Umsatzsteuer..." - STOP FUD - 19% und fertig (ausnahmen bestätigen die regel - ich glaub zb tabak und sowas) - vertick doch mal was auf zb ebay und schau dann in die rechnung für die verkaufsgebühren was da an umsatzsteuer steht - das sind keine 19% weil du aus deutschland bist sondern ich glaube irgendwas um 15% wegen luxemburg oder wo die sitzen - kommt der kunde zb eines deutschen online-geschäfts aus einem drittland dann ist das ne umsatzsteuerfreie ausfuhr - kauft zb ein deutscher kunde bei einem chinashop dann wird dir der zoll schon erklären ob da schon umsatzsteuer für abgeführt wurde oder ob du die brieftasche zücken sollst ;)

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

Bearbeitet von boardfreak
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Bei Online-Geschäften nicht. Dort musst du in dem Land Umsatzsteuer bezahlen wo der Kunde herkommt. Beispiel du hast einen Onlineshop in Deutschland. Ein Kunde kommt aus Ungarn - dann zahlst du 27% Umsatzsteuer.

Dies gilt meines Wissens nach nur bei elektronisch erbrachte Leistungen an Privatkunden, also wenn ich zum Beispiel einen Webshop mit Wordpress Templates betreibe. Business Kunden innerhalb der EU bekommen es bei Vorlage einer Umsatzsteuer ID genauso wie Kunden aus Drittländern steuerfreu und versteuern selbst in Ihrem Heimatland.

Bei Warenlieferungen aus einem Onlineshop hat der Händler die Wahl ob er den Deutschen Steuersatz oder den des Kunden wählt, allerdings nur so lange bis die länderspezifischen Umsatzgrenzen erreicht sind. Ist sicher kein einfaches Thema, aber als Shopbetreiber muss man sich da halt durchkämpfen oder eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Gerade bei der der Frage C "wenn der Onlineshop oder der Seller A die Herkunft des Kunden garnicht weiss..." dürfte ja nur bei elektonisch erbrachten Leistungen an Privatkunden eintreten, bei Warenlieferungen kennt man ja die Adresse.

 

DIES STELLT KEINE RECHTS- ODER STEUERBERATUNG DAR!

  • Love it 2
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 aber gut zu wissen dass du der meinung bist dass die wirtschaftlich starken länder sich auf kosten der schwachen bereichern dürfen sollen ...

 

Das hört sich so an, als ob Du zu den Leuten gehörst, die wirklich glauben, dass Deutschland Exportweltmeister ist. :D

Okay, dann gehörst Du zu der Mehrheit.

Mal so als These gesprochen: Man verkauft Ware nur, wenn man dafür Geld bekommt. Ähnliches gilt beim Tausch...

 

Mach Dich mal mit https://de.wikipedia.org/wiki/TARGET2 vertraut.

Im wilden Westen, wurden noch Postkutschen mit Gold zwischen den Banken hin und her geschickt, zum Ausgleich von Forderungsdifferenzen.

Heute hat zum Schluss die deutsche Bundesbank Taget (Forderungen) gegen die EZB mit unendlicher Fälligkeit. Man kann also die Forderung nicht fällig stellen (Zahlung einfordern), was ein Witz ist! :angry:

Gehört aber alles nicht hier zum Thema. Insofern hat sich das erledigt.

(Nein, jetzt nicht den Link zu Guthaben der einen, sind die Schulden der andere.)

 

Axiom :wub:

 

Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/da/TARGET2_balances.png (ein Bild sagt mehr als tausend Worte)

Bearbeitet von Axiom0815
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glaubst du ernsthaft dass bei einem seller der einheitliche versandkosten nach weltweit hat ein kunde aus zb deutschland einen anderen endpreis angezeigt bekommt als einer aus zb ungarn?

Das hat eher weniger mit "Glauben" zu tun, sondern mit dem Preisauszeichnungs-Gesetz.

Wenn nach dem sog. "MOSS-Verfahren" gerechnet werden muss, muss auch die Preisauszeichnung für jeden Kunden angepasst sein.

Jede aktuelle Onlineshopsoftware die EU-Konform ist, zeigt jedem Kunden seinen richtigen Steuersatz an.

 

Dies gilt meines Wissens nach nur bei elektronisch erbrachte Leistungen an Privatkunden

Genauer gesagt, es betrifft Unternehmen die in den bereichen RundfunkTelekommunikation und elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland tätig sind.

Sie müssen bei ihren Privatkunden den Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Herkunftsland einheben und abführen. Zur Vereinfachung dient das sog. "MOSS-Verfahren". 

Bearbeitet von c0in
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"...gerechnet werden muss..." - ich hätte wohl besser ´immer´ in meinen satz einfügen sollen - mir ging es nur darum klarzustellen dass grundsätzlich erstmal der inländische umsatzsteuersatz anzuwenden ist - danach kommen die ausnahmen ins spiel und geben wahl bzw pflicht für einen anderen steuersatz

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

 

und @axi

 

"...Exportweltmeister..." - da ich an sachwerte glaube hat solch ein titel sowieso einen faden beigeschmack

 

"...Man verkauft Ware nur, wenn man dafür Geld bekommt..." - du würfelst ständig staat und unternehmen durcheinander

 

"...Man kann also die Forderung nicht fällig stellen..." - so what? für mich sind das keine forderungen sondern transferzahlungen weil man zuvor anderen die im gleichen boot sitzen in die suppe gespuckt hat

 

"...was ein Witz ist..." - wer zuletzt lacht lacht am besten - siehe zb das bundesland bayern im staate deutschland

 

"...Nein, jetzt nicht den Link zu Guthaben der einen, sind die Schulden der andere..." - doch so ist es - auch kennst ja meine überzeugung dass staat, unternehmen, banken usw nur künstliche konstrukte sind - dahinter stehen immer menschen - diese privaten haushalte nutzen die konstrukte um ihre konten aufzufüllen http://www.maskenfall.de/wp-content/uploads/2013/02/brd_2012q3.png

 

aber immer dran denken: irgendwann werden diese balken immer wieder zusammengestrichen und das spiel beginnt um den nullpunkt erneut - also vorher besser die schwarzen zahlen vom girokonto in sachwerte packen ;) stop- rewind- play - repeat ;)

  • Love it 2
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Ganz genau, SACHWERTE bunkern und vor fremden Zugriff schützen. (Stichwort ZWANGSABGABE)

Und Bitcoin scheint inzwischen auch eine "oft verwendete" Alternative.

 

Axiom

 

Für die, die mehr zu Target wissen wollen: 800 Milliarden blanko! Deutschlands teurer Freundschaftsdienst an Europa http://focus.de/6664305

Bearbeitet von Axiom0815
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"...Wichtig für die Umsatzsteuer ist nicht nur der Sitz des Sellers sondern vorallem der des Kunden - wohlgemerkt für Onlinegeschäfte. Siehe zb..." - du musst schon lesen und verstehen was du verlinkst ;)

 

OK - evtl. hast du den entscheidenen Punkt nicht gelesen weil weiter unten: Ich zitiere und dieses Recht wird auch tatsächlich so angewannt.

"Für solche digitalen B2C-Geschäfte muss ab 2015 die Umsatzsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Anders als beim Versand von Waren aber bereits ab dem ersten Euro."

 

Einfach ausgedrückt - Shop verkauft an Privatkunde z.B. eine MP3 - Shop zahlt Umsatzsteuer in das Land wo der Kunde her kommt,

Shop verkauft an Shop z.B. eine MP3 - Reverse Charge verfahren - keine Umsatzsteuer.

Das ist jetzt auch keine super Sonderregelung sondern findet bei allen Onlineshops die AUSSERHALB von Deutschland verkaufen Anwedung.

 

@CoinJongleur - genau du hast Recht

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"...evtl. hast du..." - bla

 

deine stille post: "...Wichtig für die Umsatzsteuer ist nicht nur der Sitz des Sellers sondern vorallem der des Kunden - wohlgemerkt für Onlinegeschäfte..."

 

ABER deine quelle: "...Für solche digitalen B2C-Geschäfte muss ab 2015 die Umsatzsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat..."

 

ergo: sowohl dass die art des verkauften maßgeblich ist als auch dass es dann nur für privatkunden zum tragen kommt ist bei dir untern teppich gekommen

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

Bearbeitet von boardfreak
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"...evtl. hast du..." - bla

 

deine stille post: "...Wichtig für die Umsatzsteuer ist nicht nur der Sitz des Sellers sondern vorallem der des Kunden - wohlgemerkt für Onlinegeschäfte..."

 

ABER deine quelle: "...Für solche digitalen B2C-Geschäfte muss ab 2015 die Umsatzsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat..."

 

ergo: sowohl dass die art des verkauften maßgeblich ist als auch dass es dann nur für privatkunden zum tragen kommt ist bei dir untern teppich gekommen

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

 

Deshalb der Link dabei ...

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