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Steuern für selbst geminte Bitcoins


Anub1s

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe vor längerer Zeit (mehrere Jahre) mit meinem Rechner auf der Grafikkarte Bitcoins generiert (damals zu einem einstelligen Eurokurs). Damals ging es noch nicht wirklich darum, Geld zu verdienen, grob geschätzt dürfte sich der Ertrag mit den Stromkosten die Waage gehalten haben.

 

Bisher habe ich mir noch nie Gedanken über die steuerliche Einordnung des ganzen Gedanken gemacht. Da ich nun allerdings vor kurzem einen Teil meiner Bitcoins verkauft habe (im mittleren vierstelligen Bereich) wüsste ich schon gerne, ob und wie ich diese bei meiner Steuererklärung nächstes Jahr korrekt angeben muss, da ich auf keinen Fall irgendwelche Probleme bekommen möchte.

 

Online habe ich bisher immer nur Aussagen gefunden, dass keinerlei Steuern anfallen, wenn man Bitcoins KAUFT und nach mehr als einem Jahr erst (mit Gewinn) wieder verkauft. Da ich meine Bitcoins allerdings nie gekauft habe, weiß ich nicht: trifft diese Regelung auch auf meinen Fall zu?

 

Muss ich meine Gewinne aus den Verkäufen also bei meiner Steuererklärung angeben und darauf Steuern zahlen? Oder muss ich sie zwar angeben, aber Steuern werden nicht fällig? Oder sind die Verkäufe überhaupt nicht steuerpflichtig und ich muss gar nichts angeben?

 

 

MfG Anub1s

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Den Artikel hatte ich mir schon mal durchgelesen. Leider geht dieser hauptsächlich auf die unmittelbare Situation zu dem Zeitpunkt ein, zu dem man das Mining betreibt.

 

In meinem Fall war es nun so, dass die Stromkosten den Ertrag an Bitcoins etwa aufgewogen haben. Spätestens wenn man noch dazu nimmt, dass ich mir eine zweite Grafikkarte u.a. dafür geholt hatte, hatte ich also mehr Kosten als Einnahmen und damit (nach meinem Gedankengang) keinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) auf den ich Steuern hätte zahlen sollen.

 

 

Was nun in dem Artikel leider nicht erwähnt wird: Was passiert, wenn ich die Bitcoins generiere (ohne Gewinn, bzw. sogar ggf. mit Verlust), diese dann aber über mehrere Jahre behalte und dadurch ein doch beträchtlicher Gewinn (durch den massiv gestiegenen Kurs) entstanden ist. Kannst du mir hierzu eine Einschätzung geben?

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Lass Dich vom Steuerberater oder besser vom Finanzamt beraten!

 

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen wuerde  ... ich persoenlich wuerde mir einen cointracking-Account anlegen (siehe Link in meiner Signatur) und dort nachtraeglich alle geminte, gekaufte und verkaufte Coins eintragen.

 

dann erzeugst Du einen Steuerbericht fuer 2017 und uebernimmst die Werte in Deine Steuererklaerung.

 

Dort wird fuer 2017 ein Anfangsbestand gelistet und wann Du den erworben hast. ebenso der Endbestand und der Erloes.

Dieser Erloes sollte im "Long"-Bereich erscheinen und somit aus den steuerpflichtigen Gewinnen ausgenommen sein.

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Ich habe mir mal einen Account angelegt und testweise Daten eingetragen. Wenn ich dort Mining von bspw. 5 BTC für 2013 eintrage, werden die in den Steuerreports weder für 2016 noch für 2017 in irgendeiner Art betrachtet oder führen zu Steuern, die aufgelistet werden.

 

Aber selbst wenn ich das Mining von 5 BTC auf Januar 2017 "simuliere" und davon im Juli 2017 2 Bitcoins für 6000€ verkaufe, passiert beim Steuerreport 2017 gar nichts bzw. es werden keine zu zahlenden Steuern angezeigt. Muss ich noch irgendetwas anderes eintragen bzw. fehlen mir Angaben?

 

Hab mal ein Bild hochgeladen: http://www.directupload.net/file/d/4859/ixrzxpci_png.htm

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  • 2 Monate später...

@Anub1s

Du hattest sicherlich, genauso wie ich, keine Gewerbe angemeldet richtig? Wie lange hast du das Mining betrieben? In meine Fall waren es ca. 3 Tage die mal 2011 im Pool rechnen lassen habe.

Hattest du schon was in Erfahrung bringen können? Mir geht es ähnlich, aber nur mit 1 Bitcoin.

Wie seht ihr die folgenden Annahmen?

1. Bei einem kurzzeitigen Mining handelt es sich nicht um ein Gewerbe, da es nicht dauerhaft/nachhaltig war und der Bitcoin zum damaligen Zeitpunkt <100€ Wert hatte (Das heißt und allen Freibeträgen oder  Bagatellgrenzen? lag). Hier könnte nachträglich eine Ordnungswidrigkeit vorliegen wegen nicht angemeldeten Gewerbe?
2. Ist der Bitcoin unter der Annahme von 1. dann bei einem Verkauf als private Veräußerungsgeschäft zu werten?
3. Im Falle das 1. dennoch als gewerblich angesehen wird. Welcher Wert müsste dann versteuert werden? Die xxx€ von damals oder der Verkaufspreis der jetzt erzielt werden kann, weil man die "Ware" auf Lager liegen lassen hat.
4. Der Bitcoin nach Aufgabe des Minings als Entnahme gilt und damit nach § 23 EStG nach einem Jahr dann steuerfrei zur Verfügung steht.


Grüße
Black

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