bartio Geschrieben 8. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2017 Guten Tag, sry wenn ich eine Frage stelle, die schon geklärt wurde.Habe aber nix in den ersten Threads gefunden. Die Frage ist recht simple:Wenn ein HardFork kommt und dann aus 10 BTC plötzlich 10BTC+10BCGold (zu vielleicht irgendwann 100€ pro BCGold) werden, kann ja das Finanzamt ja eigentlich nichts davon wissen.WIe müsste ich dann eigentlich dokumentieren bzw melden?Habe jede Transaktionen samt Datum, Wert, Börse, etc dokumentiert und eine GuV-Rechnung für das Finanzamt angefertigt.Aber bin mir noch unschlüssig wie man bei HardForks vorgehen sollte. Danke & Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CoinJongleur Geschrieben 8. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2017 Da bei einem Hardfork es zu einer duplizierung der Original Chain kommt kannst du auf der Forkchain die Anschaffungszeitpunkte der Coins dort genauso dokumentieren. Angenommen du hast am 01.09.2017 1BTC gekauft. Am 25.10.2017 kommt es zum Hardfork mit Bitcoin Gold. Das Datum des Hardfork ist in diesem Fall für das Finanzamt völlig uninteressant. Du kannst auf der BTC Chain nachweisen das du 1BTC am 01.09.2017 angeschafft hast und auch auf der Bitcoin Gold Chain kannst du nachweisen das der 1BTC Gold am 01.09.2017 auf deiner Adresse eingegangen ist. Wenn du nun die Coins einfach liegen lässt, sind beide in einem Jahr, also am 01.09.2018 steuerfrei. Also eigentlich brauchst du nur eine Kopie deiner bisherigen Dokumentation machen und hast zum Forkzeitpunkt eine Lückenlose Dokumentation für deine BTC Gold. Ab dem Forkzeitpunkt kann deine Dokumentation natürlich in jeder Chain sich eigenständig entwickeln. Dies ist nur meine persönliche Einschätzung, und so bin ich bei Bitcoin Cash vorgegangen. Gern höre ich mir aber auch andere Meinungen zur steuerlichen Betrachtungsweise an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 8. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2017 Exakt so setze ich das auch um. In obigem Beispiel hat der neue Coin „Bitcoin Gold“ am 01.09.2017 einen Anschaffungspreis von „0“ Euro, das führt dazu, dass innerhalb der ersten 12 Monate jeglicher Verkauf zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. Mein geschenkten BCH liegen daher auf einer Paperwallet und warten nun 12 Monate. Dies führt zugleich zu der Erkenntnis, dass ich bei dem kommenden Split meine Coins bei kraken lasse und von denen splitten lasse. Von bitcoin.de hole ich vorm Split alles in meine Wallet und nach dem Split gehen die BTC wieder zu bitcoin.de Den Coinsplit auf meiner Wallet mache ich eventuell erst im November 2018 oder noch später erst im darauffolgenden Steuerjahr. Ob das Finanzamt etwas merkt oder nicht ist für mich unerheblich - ich hab Familie und gehe keinerlei Risiko ein. Sooo schwer verdient war das Geld ja nun nicht gerade. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ruthenium Geschrieben 15. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2017 Ich gebe zu bedenken, dass beim Halten der "neuen" Bitcoins über die Dauer von einem Jahr, beim Verfall des Wertes eventuell nicht mehr viel hängen bleibt! Beispiel: - Wer Mitte August die neuen Bitcoin Cash verkauft hat, hat über 600,-€ dafür bekommen - Wenn man heute Bitcoin Cash veräußert, erhält man weniger als 280,-€ - Was ist im August 2018? Gibt dann überhaupt noch Bitcoin Cash? Ich habe meinen Erlös in Bitcoin (Classic) angelegt und zahle lieber die entsprechende Steuer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
coinme Geschrieben 27. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2017 Am 8.10.2017 um 15:02 schrieb Jokin: Exakt so setze ich das auch um. In obigem Beispiel hat der neue Coin „Bitcoin Gold“ am 01.09.2017 einen Anschaffungspreis von „0“ Euro, das führt dazu, dass innerhalb der ersten 12 Monate jeglicher Verkauf zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. Ok, soweit so gut. Wenn ich nun einige BTCs in 2015 gekauft habe und nach dem FIFO Prinzip die entsprechenden freien "Bitcoin Gold" oder "BTH" veräussere, dann sind diese steuerfrei. Stimmt das? Merci! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 27. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2017 " Ok, soweit so gut. Wenn ich nun einige BTCs in 2015 gekauft habe und nach dem FIFO Prinzip die entsprechenden freien "Bitcoin Gold" oder "BTH" veräussere, dann sind diese steuerfrei. Stimmt das? Merci! " Exakt so interpretiere ich die Steuergesetzgebung und genau so werde ich das in meinem Steuerreport auch angeben. ... und dies dann mit dem fuer mich zustaendigen Finanzbeamten besprechen bevor ich meine Steuererklaerung einreiche. (ich verlasse mich dabei nicht auf Steuerberater) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
o_amling Geschrieben 12. November 2017 Teilen Geschrieben 12. November 2017 Was soweit geschrieben wurde deckt sich mit dem was ich bisher gehört habe. Anschaffungsdatum BTC = "Anschaffungsdatum" BTH. Die Frage die jetzt noch offen ist, ist: Welcher "Anschaffungswert" muss für den BTH beim FA angesetzt werden? Sicher nicht 0. In einem entsprechenden Steuer-Video wurde gesagt, dass es auf das Preisverhältnis zwischen BTC und der Erstnotierung des BTH ankommt. Einfaches Beispiel: Kurs BTC am 01.08.'17 € 2.500,- Erstnotierung BTH € 250,- Ergibt 10% Anschaffungskosten vom BTC Dann folgt daraus BTC gekauft am 01.01.2016 für € 400,- Das ergibt dann € 40,- Anschaffungskosten für den BTH, die dem FA gegenüber angegeben werden müssen. Dies ist allerdings nur was ich gehört habe und damit gefährliches Halbwissen!!! Hat jemand zu dieser Thematik gesicherte Erkenntnisse? Noch ein Hinweis: Alle Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen dem FA gegenüber gemeldet werden. Auch wenn sie steuerfrei sind. Denn die Entscheidung ob steuerfrei oder nicht trifft immer das FA. Dies ist eine gesicherte Erkenntnis und ihr dürft mich gerne zitieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Martin1991 Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Habe hierzu auch noch eine Frage. Beispiel ich habe von dem Split 1 Bitcoin Cash. Will diesen gegen eine andere Währung tauschen. Die ein Jahresfrist ist noch nicht vorbei. Sagen wir ich kauf mit dem Bitcoin Cash jetzt Eth... Dann muss ich den Bitcoin Cash mit meinem privaten Steuersatz versteuern... Den Ether aber nach dem Jahr Haltfrist dann nicht. Ist dies richtig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Gerade eben schrieb Martin1991: Dann muss ich den Bitcoin Cash mit meinem privaten Steuersatz versteuern... Wenn man es so deutet, dass die Forkcoins dem Anschaffungszeitpunkt des "Grundcoin" entspricht, dann kommt es drauf an, wie lange du die BTC hattest. vor 2 Minuten schrieb Martin1991: Den Ether aber nach dem Jahr Haltfrist dann nicht. Ist dies richtig? Das ist korrekt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Martin1991 Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Gerade eben schrieb Amsi: Wenn man es so deutet, dass die Forkcoins dem Anschaffungszeitpunkt des "Grundcoin" entspricht, dann kommt es drauf an, wie lange du die BTC hattest. BTC habe ich noch kein Jahr. Also müsste ich es ja 2018 dann versteuern? Das ist korrekt. Perfekt, vielen Dank für deine Hilfe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Ja, dann auf jeden Fall, egal wie mans dreht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Martin1991 Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Danke dir. Das habe ich vermutet. Dachte nur das ich dann die ETH evtl. auch Versteuern muss. Aber wenn ich die 1 Jahr halte, sollte das ja kein Problem sein... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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